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Katzenmutter mit drei Welpen ausgesetzt

Foto: Guxhagener Katzenhilfe

Foto: Guxhagener Katzenhilfe

Guxhagen/Röhrenfurth. Wieder wurden Tiere auf ungewöhnliche Weise entsorgt. Am Freitag den 16. Juni 2017 ging ein Anruf gegen 23.30 Uhr bei der Guxhagener Katzenhilfe (GKH) ein, dass auf dem Parkplatz zwischen Röhrenfurth und Körle eine Katzenmutter mit drei Babys gesehen wurden. Eine nette Katzenliebhaberin sah, wie die Tiere aus einem Abflussrohr kamen, über den Parkplatz Richtung Körle liefen, um dort nach Futter zu suchen. Schnell stellte sie fest, dass es sich um zahme Katzen handelt, die bestimmt dort am Ortsrand ausgesetzt wurden.

Eine junge Katze konnte in derselben Nacht eingefangen und anschließend in die Pflegestelle der Guxhagener Katzenhilfe gebracht werden. Die anderen zwei Katzen, ebenfalls weiß mit schwarzen Flecken, wurden leider nicht mehr gesehen, eine war noch auf dem Parkplatz beim „Mülmischtal-Grill“ beobachtet worden. Eine Nachsuche am 17. Und 18. Juni 2017 verlief ergebnislos. Es muss also angenommen werden, dass die Katzenmutter mit ihren verbleibenden zwei Kitten jetzt durch Körle irrt und Futter sucht.

Immer wieder müssen wir zum Sommeranfang feststellen, dass nicht nur freilebende Katzenmütter ihre Jungen im Freien zur Welt bringen, sondern dass Katzenmütter und ihre Babys einfach ausgesetzt werden. Eine Handlungsweise, die von der Guxhagener Katzenhilfe nicht nachvollziehbar und außerdem nach dem Tierschutzgesetz auch strafbar ist. Wer seine Katze oder den Hund abgeben muss, sollte sich an den nächsten Tierschutzverein oder Tierheim wenden, wo schnelle Hilfe gegeben werden kann.

Leid der Wegwerf- und Streunerkatzen muss ein Ende haben!
Katzen, die von ihren Haltern ausgesetzt oder bei Wohnsitzverlegung zurückgelassen werden, landen nicht immer im Tierheim oder den Auffangstationen der Tierschutzvereine. Sie haben somit keine Chance, ein neues Zuhause zu finden. Sie streunern um ihren alten Standort. Erfolgt keine regelmäßige Futtergabe an diese Wegwerftiere, beginnt die Verwilderung. Wenn diese Katzen nicht kastriert sind oder werden, erfolgt die unkontrollierte Vermehrung. Ein stetiger Anstieg des bundesweiten Streunerbestandes ist die Folge.

Schätzungsweise leben in Deutschland weit über 2,1 Millionen Streunerkatzen bzw. herrenlose Katzen – Tendenz steigend! Durch die Tierschutzvereine der Region wurde dieses Katzenelend in den letzten Jahren mehrfach in den Medien öffentlich gemacht.

Diese ausgesetzten Katzen leben jetzt als Streunerkatzen überwiegend in landwirtschaftlichen Anwesen, Gartenanlagen, Friedhöfen, Fabrikgeländen usw. Viele dieser Katzen vegetieren und siechen elend in Schuppen und Scheunen ohne tierärztliche Hilfe und regelmäßiger Nahrung dahin. Die überlebenden Katzen sind meist chronisch krank und abgemagert. Bei Kontakt mit anderen Freigängerkatzen können sie hoch ansteckende Katzenkrankheiten übertragen. Katzenmütter geben dann diese Krankheiten an ihre Welpen weiter. Diese Katzenwelpen werden mit ca. fünf Monaten selbst geschlechtsreif, vermehren sich unkontrolliert und die Folgen sind Katzenpopulationen, die ein erbärmliches Dasein fristen. Krankheiten, Leiden, Schmerzen, Hunger, bleibende Schäden und der Tod sind für diese Katzen Alltag.

Das sagt der Gesetzgeber zum Aussetzen von Haustieren:
Das Aussetzen eines Haustieres mit dem Ziel, sich seiner zu entledigen ist gemäß § 3 Abs. 3 TierSchG verboten. Ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen, ist strafbar. Unerheblich ist dabei, ob durch das Aussetzen eine konkrete oder abstrakte Gefahrenlage für das Tier entsteht. So erfüllt auch das Anbinden an dem Tierheimtor den Tatbestand des Aussetzens. Das Aussetzen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird gemäß § 18 Abs.1 Nr.4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft.

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Auf Spenden angewiesen
Die Guxhagener Tierschützer helfen bei aktuellem Tiernotstand, Tierleid, sozialem Tierschutz, Gnadenbrot- und Handicapkatzen sowie Unterstützung bei Kastrationen. Außerdem wird Beratung und Hilfe bei Tiernotständen angeboten. Spenden können auf das Vereins- und Spendenkonto Kreissparkasse Schwalm – Eder IBAN Nr. DE40 5205 2154 0042 0011 15 und SWIFT-BIC HELADEF1MEG eingezahlt werden. (red)



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