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FWG: Ausbreitung des Riesenbärenklaus eindämmen!

Lothar Kothe und Dietmar Groß zeigen die Ausmaße, die Bärenklau annehmen kann. Foto: nh

Lothar Kothe und Dietmar Groß zeigen die Ausmaße, die Bärenklau annehmen kann. Foto: nh

Schwalm-Eder. Auf vielen nicht bewirtschafteten Standorten entlang von Flüssen, Bächen, Gräben und Wegen zeigt sich derzeit der Riesenbärenklau in Blüte. zum Beispiel an der Efze bei Homberg und an seinen Zuläufen. Diese Pflanze ist vor mehr als hundert Jahren als Zierpflanze aus dem Kaukasus eingeschleppt worden und verdrängt durch ihren bis zu vier Meter hohen Wuchs viele standorttypische Arten. „Bis zu 30.000 Samen bildet jede Pflanze aus, die mehrere Tage keimfähig bleiben und mit dem Wasser weit verbreitet werden können“, erklärt Dietmar Groß, der stellvertretende Vorsitzende des AK Umwelt und Landwirtschaft der FWG im Schwalm-Eder-Kreis.

Das Problem: Alle Pflanzenteile des Riesenbärenklaus enthalten Furanocumarine. Diese Giftstoffe setzen den natürlichen UV-Schutz der Haut außer Kraft. Sie führen in Kombination mit UV-Licht zu Verbrennungen, beziehungsweise Verätzungen der Haut. Diese gehen meist mit Juckreiz, Rötungen und der Bildung von Blasen einher. Je nach Lichteinwirkung sind die schwersten Ausprägungen erst nach zwei Tagen erreicht. Die durch Riesenbärenklau verursachten Verletzungen heilen nur sehr langsam ab und können Narben hinterlassen.

Deshalb sei es dringend erforderlich, dass die Entwicklung dieser Pflanze vor allem dort eingedämmt wird, wo Menschen gefährdet werden können.

„Der oft zu hörende Ansatz, man dürfe in die Ufervegetation aus Naturschutzgründen nicht eingreifen, ist bei diesem Problem völlig abwegig“, erklärte der FWG-Kreistagsabgeordnete Lothar Kothe, Vorsitzender des Umweltausschusses des Kreistages.

In der Pflicht stehen laut Groß und Kothe hier insbesondere die Kommunen beziehungsweise deren Abteilungen zur Unterhaltung von öffentlichen Gewässern und Ufersäumen.

Die FWG fordert daher die Kommunen im Kreis dringend auf, ihre Verantwortung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung ernst zu nehmen und entsprechende Pflegekonzepte für die betroffenen Ufersäume zu erarbeiten und umzusetzen. (red)



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