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Neuer Praktikumsleitfaden für Unternehmen herausgegeben

Nordhessen. Unternehmen, die Praktikanten beschäftigen möchten, stehen vor vielfältigen Fragestellungen: Was muss in einem Praktikumsvertrag stehen? Wann wird der Mindestlohn fällig? Was ist eine betriebliche Lernaufgabe? Und welche Formen von Praktika gibt es überhaupt? Die Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern (ARGE) und die Handwerkskammern in Hessen haben deshalb gemeinsam einen Praxisleitfaden für Unternehmen veröffentlicht. Darin werden die wichtigsten organisatorischen und rechtlichen Fragen geklärt, praktische Tipps gegeben und zahlreiche Muster für Verträge und Praktikumspläne zur Verfügung gestellt.

Praktika sind aus Schule und Studium nicht mehr wegzudenken. Unternehmen können über Praktika potentielle Auszubildende, Fach- und Führungskräfte kennenlernen und sich als attraktive Arbeitgeber positionieren. Beide Seiten können vor dem „Ernstfall“ prüfen, ob sie zueinander passen.

Dass Unternehmen auf vielfältige Weise von Praktika profitieren können, belegen die Ergebnisse der IHK-Bildungsumfrage Hessen, die ebenfalls im Praxisleitfaden dargestellt werden: 70 Prozent der Betriebe haben bereits Schülerpraktikanten als Auszubildende übernommen. In vielen Fällen förderte das Praktikum das Image des Unternehmens bei Schülern und in der Öffentlichkeit. Über die Hälfte der Befragten profitierten schon einmal vom Wissen der Praktikanten.

Für ein gelungenes Praktikum sind aus Sicht der Unternehmen vor allem drei Faktoren entscheidend: die Motivation und das fachliche Interesse des Praktikanten und eine gute Betreuung durch den Betrieb.

Der Praxisleitfaden „Praktika gestalten“ sowie die Ergebnisse der IHK-Bildungsumfrage Hessen zum Thema Praktikum stehen auf www.ihk-hessen.de/praktikum zum Download zur Verfügung.
Gedruckte Exemplare des Praxisleitfadens können per E-Mail unter bildung@darmstadt.ihk.de bestellt werden. (red)