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Neue Dogwalker für Listenhunde

Die neuen Dogwalker mit Sachkundeprüfung im Tierheim Beuern. Foto: nh

Die neuen Dogwalker mit Sachkundeprüfung im Tierheim Beuern. Foto: nh

Beuern. Am Sonntag, den 9. Juli 2017 haben zwölf Ehrenamtliche und Mitarbeiter des Tierheims Beuern die Sachkundeprüfung nach der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO Hessen) abgelegt. Die Prüfung wurde durch den VDH-Sachverständigen für das Hundewesen Harald Schneider abgenommen. Mittlerweile stehen dem Tierheim somit 26 Personen mit Sachkunde zum Gassigehen für Hund, die unter die Gefahrenabwehrverordnung fallen, zur Verfügung.

Auf rund 6.000 Quadratmetern können die Hunde im Tierheim Beuern mehr als 20 Wiesenausläufe täglich nutzen. Trotz Gruppenhaltung und Beschäftigung durch die Tierpfleger und Ehrenamtliche benötigen sie auch längere Spaziergänge, um den Streßpegel so niedrig wie nötig zu halten. Darüber hinaus ist es besonders wichtig, den Hunden Umweltreize zu erhalten und viel Abwechslung zu bieten.

Die Betreuung dieser Hunde ist zeitlich sehr aufwendig, da die Vermittlungschance durch die oft sehr hohe Hundesteuer und vorhandene Vorurteile enorm herabgesetzt wird.

Nach dem Motto „Mitleid ist zu wenig“ kann sich jeder Tierfreund aktiv im Tierheim engagieren. Dogwalker, Katzenstreichler, helfende Hände bei Reinigungsarbeiten sowie zur Garten- und Landschaftspflege (in den Hundeausläufen) sind immer und jederzeit im Tierheim willkommen.

Wem die Zeit der praktischen Unterstützung fehlt, kann aktiv das Tierheim auch als Mitglied, Spender, Futter- und Versorgungspate oder Tierpate unterstützen.

Derzeit befinden sich 66 Katzen, 29 Hunde jeden Alters sowie drei Ziegen im Tierheim.

Spendenkonto:
Kreissparkasse Schwalm-Eder
IBAN: DE69 5205 2154 0031 3131 33
BIC: HELADEF1MEG

Hintergrund:
Nach der Einführung der HundeVO und der Listenhunderegelung dürfen in Hessen nur noch sachkundige Personen gefährliche Hunde führen. Die Liste der gefährlichen Hunde ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Hessen stehen unter anderem folgende Hunderassen und -gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden auf der Liste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler.

Gefährlich sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale oder Zucht eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren anzunehmen ist, gem. §2 (1) HundeVO. Hunde, die bereits Menschen oder andere Tiere unbegründet gebissen, gefährdet oder bedroht haben, gelten auch als gefährliche Hunde.

Durch die Sachkundeprüfung soll festgestellt werden, ob die sachkundige Person über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. (red)

 



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