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KIP macht Schule! Hessen erhöht Investitionsprogramm um 20 Millionen Euro

Mehr als eine Million zusätzliches Investitionsvolumen für Schwalm-Eder

Hessen. „KIP macht Schule! Das ist unser Kommunalinvestitionsprogramm, welches wir gemeinsam mit dem Bund für Schulträger in Hessen auflegen. Bereits nach den bisherigen Planungen soll den Schulträgern zusammen mit dem kommunalen Eigenanteil ein Investitionsvolumen von über einer halben Milliarde Euro zur Verfügung stehen. Wir erhöhen den Landesanteil an KIP macht Schule! nun um weitere 20 Millionen Euro. Für wichtige Investitionen zugunsten unserer Schülerinnen und Schüler stehen dann 533 Millionen Euro bereit, wenn der Landtag das Gesetz voraussichtlich im Spätsommer dieses Jahres beschließt“, sagte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer am Freitag in Wiesbaden.

Hintergrund der millionenschweren Aufstockung des Landesprogramms ist die so genannte Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des vom Bund beschlossenen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KIinvFG), auf die sich Bund und Länder nun verständigt haben. Die Länderposition in den Verhandlungen wurde maßgeblich von Hessen vertreten. So wollte der Bund vorgeben, dass nicht mehr als die Hälfte der finanzschwachen Schulträgerkommunen eines Flächenlandes die Bundesmittel erhalten können. Von dieser starren Quote ist der Bund letztlich abgerückt. „Hessen wollte von Anfang an alle Schulträger und damit alle Schülerinnen und Schüler in Hessen unterstützen. Deswegen haben wir ein eigenes Landesprogramm aufgelegt, um auch Kommunen, die nicht als finanzschwach gelten, weitere Investitionen zu ermöglichen. Aber auch die Bundesmittel sollten unserer Ansicht nach mehr Kommunen zu Gute kommen. Ich bin deshalb froh, dass unsere hessische Initiative nicht nur unter den Ländern einhellig geteilt wurde, sondern nun auch vom Bund akzeptiert wurde“, erklärte Schäfer.

Komplizierte Neuberechnung durch Verwaltungsvereinbarung
Nun wird es etwas kompliziert, denn die neue Regelung in der Verwaltungsvereinbarung besagt, dass bis zu 85 Prozent der Schulträgerkommunen Bundesmittel erhalten dürfen, wenn eine Konzentration der Mittel in der Art und Weise erfolgt, dass auf maximal 50 Prozent der antragsberechtigten, finanzschwachen Schulträgerkommunen mindestens 70 Prozent der Bundesmittel entfallen.

Der Gesetzesentwurf zu KIP macht Schule! mit der vorgesehenen Antragsberechtigung von 25 Schulträgerkommunen erfüllt zwar die maximale Höhe der Antragsberechtigten von 85 Prozent problemlos. Der hessische Wert liegt hier bei 80,65 Prozent. Bei der Mittelkonzentration auf 50 Prozent der ausgewählten Schulträger unterschreitet der hessische Gesetzesentwurf allerdings die geforderte Mittelverteilung von mindestens 70 Prozent der Mittel knapp. Nach derzeitigem Stand entfallen auf die 13 Schulträgerkommunen mit den größten Kontingenten rund 219 Millionen Euro an Bundesmitteln und somit nur 66,43 Prozent.

In der Folge müssen Bundesmittel von einigen Schulträgern auf andere verschoben werden, um den Vorgaben des Bundes zu entsprechen: 13 Kommunen erhalten mehr Bundesmittel zulasten von 12 Schulträgern, die in Aussicht gestellte Bundesmittel abgeben müssen.

Einfaches Ergebnis: Hessen gibt 20 Millionen Euro zusätzlich
„Was zählt, ist das Ergebnis!“, sagte Finanzminister Schäfer. „Uns ist es wichtig, dass keine Kommune weniger Geld erhält, als wir es im Verfahren bislang in Aussicht gestellt haben. Getreu unserem Motto ‚Hessen packt’s an‘ packen wir aus eigenen Mitteln 20 Millionen Euro drauf. Verluste, die durch die Umverteilung der Bundesmittel entstehen würden, gleichen wir damit nicht nur aus: Alle finanzschwachen Schulträger erhalten dank unserer Unterstützung nochmals mehr Geld als bislang geplant. Zudem halten wir natürlich daran fest, die Kommunen, die vom Bund gar nichts bekommen würden, mit Landesgeld zu unterstützen. KIP macht Schule! soll und wird allen Kommunen in Hessen, die Verantwortung für Schulen tragen, helfen!“, so der Finanzminister. Schäfer hat dem Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags bereits vorgeschlagen, die Neuerungen in einem Änderungsantrag zum KIP macht Schule!-Gesetz umzusetzen.

KIP macht Schule! im Detail
Wie bei Investitions- und Konjunkturprogrammen üblich und etwa auch vom Bundesrechnungshof gefordert, beteiligen sich die Kommunen zu einem Teil an den Investitionskosten, damit Projekte nicht nur wegen des zur Verfügung stehenden Bundes- oder Landesgeldes umgesetzt werden, sondern auch, weil sie den Kommunen selbst etwas wert sind. Bund und Land tragen bei „KIP macht Schule!“ jeweils 75 Prozent der Kosten, die Schulträger steuern 25 Prozent bei. Mit dem kommunalen Eigenanteil bietet „KIP macht Schule!“ den Schulträgern ein Investitionsvolumen von 533 Millionen Euro. Das Investitionsvolumen für den Schulträger im Schwalm-Eder Kreis steigt von 21.223.140 Euro auf 22.363.230 Euro.

Das Investitionsprogramm richtet sich an die 31 kommunalen Schulträger in Hessen. Dies sind alle 21 hessischen Landkreise, die fünf kreisfreien Städte – also Darmstadt, Frankfurt, Kassel, Offenbach und Wiesbaden – sowie die so genannten fünf Sonderstatusstädte Fulda, Gießen, Hanau, Marburg und Rüsselsheim. Mit Kelsterbach und Oestrich-Winkel gibt es als Ausnahmen auch zwei kreisangehörige Städte, die Schulträger sind. Ihr Förderkontingent wird in KIP macht Schule! jedoch zu dem der jeweiligen Kreise – der Landkreis Groß-Gerau und der Rheingau-Taunus-Kreis – gerechnet. Beide Kreise sollen verpflichtet werden, die entsprechenden Mittel an die beiden Städte 1:1 weiterzuleiten.

Als 32. Schulträger wird der Landeswohlfahrtsverband (LWV) profitieren. Er ist Träger von 14 Förderschulen in ganz Hessen.

Schulträger betreiben die Schulen. Sie kommen für die räumlichen und sächlichen Kosten des Schulbetriebs auf. Zu ihren Aufgaben gehören auch Bau, Unterhaltung, Erweiterung und Instandsetzung der Schulgebäude.

Finanzminister Schäfer: „Ich hoffe, dass die Landräte und Oberbürgermeister an möglichst vielen Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich investieren, damit das Geld vielen Schülern, Lehrern und Eltern zugutekommt.“

Im Bundesteil von KIP macht Schule! für finanzschwache Schulträger sind 25 Kommunen antragsberechtigt. Als finanzschwach gelten Schulträgerkommunen, die eine unterdurchschnittliche Steuereinnahmekraft haben oder unter dem Kommunalen Schutzschirm des Landes stehen. Sechs Schulträgerkommunen erfüllen keine der beiden Voraussetzungen. Sie profitieren vom Landesteil. Es handelt sich dabei um den Landkreis Darmstadt-Dieburg, den Hochtaunuskreis, den Main-Taunus-Kreis sowie um Frankfurt, Marburg und Wiesbaden. Auch der LWV wird durch das Land unterstützt.

„Sanierungsbedarf an Hessens Schulen gibt es unabhängig von der Finanzschwäche des Schulträgers. Würden wir als Land nicht unterstützend einsteigen, würde fast ein Drittel der hessischen Schülerinnen und Schüler nicht von KIP macht Schule! profitieren. Das wollten wir nicht“, so Schäfer.

Weitere Informationen, etwa die interaktive Hessen-Karte mit den genauen Zahlen oder den Text der Verwaltungsvereinbarung, gibt es unter www.kipmachtschule.hessen.de. (red)