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Verkehrsführung in Melsunger Schloßstraße ändert sich

Melsungen. Die Straßenverkehrsbehörde des Landrats des Schwalm-Eder-Kreises teilt mit, dass die Verkehrsführung an der „Sparkassenkreuzung“ in der Ortsdurchfahrt Melsungen aufgrund eines neuen Bauabschnittes geändert wird. Ab sofort ist die B 83 (Kasseler Straße) und die L 3147 (Schloßstraße) eine abknickende Vorfahrtstraße. Die Aus- und Einfahrt in die Kasseler Straße zum Amtsgericht und Finanzamt ist wieder frei. Die Schloßstraße ist im Bereich der Schloßkurve in Fahrtrichtung B 253 weiterhin vollgesperrt, bei der Ausfahrt aus der Fahrtrichtung Amtsgericht ist nur das Rechtsabbiegen auf die Schloßstraße möglich.

Zudem erfordert die Baumaßnahme im Bereich der Schloßstraße ab der Einmündung der B 253 (Fritzlarer Straße) und der Schloßkurve die Vollsperrung des linksseitigen Fußweges sowie die Sperrung der Unterführung in Richtung „Kesselberg“. Fußgänger können weiterhin die Unterführung in Richtung Innenstadt/Schloth nutzen, Fußgänger in Richtung Kesselberg werden auf dem rechtsseitigen Fußweg bis zur Parkpalette und dann mit einer gesicherten Absperrung durch das Baufeld geführt. Hierbei sind die in die Parkpalette einbiegenden Pkws zu beachten. (red)