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Waffenamnestie in Kraft

Waffen können bei Polizei und Waffenbehörde abgegeben werden

Im Rahmen der Waffenamnestie 2009 abgegebene Waffen. Foto: Polizeipräsidium Nordhessen/obs

Im Rahmen der Waffenamnestie 2009 abgegebene Waffen. Foto: Polizeipräsidium Nordhessen/obs

Schwalm-Eder. Waffen und Munition können bei Polizei oder Waffenbehörde straffrei abgegeben werden. Am 6. Juli 2017 trat eine neue Regelung im Waffengesetz in Kraft, woraus eine straffreie Waffen- und Munitionsabgabe bei der Polizei oder der zuständigen Waffenbehörde resultiert. Aus der Amnestie, welche bis zum 1. Juli 2018 gilt, ergibt sich unter anderem eine Straffreiheit für den unerlaubten Waffen- und Munitionsbesitz. Ausgenommen von dieser Regelung sind Waffen oder Munition, welche dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen.

ereits im Jahr 2009 gab eine solche Waffenamnestie, damals wurden insgesamt 445 Waffen bei der Polizei und der Waffenbehörde abgegeben. Unter diesen Waffen befanden sich 215 scharfe Schusswaffen und 194 sonstige Schusswaffen, dazu gehören zum Beispiel Luftdruckwaffen oder Schusswaffen mit einem besonderen Prüfzeichen (PTB). Weiterhin wurden auch Messer, Macheten, Säbel, Schlagstöcke und Totschläger abgegeben.

Ziel der erneuten Waffenamnestie ist es, Waffenbesitzern die Möglichkeit zu geben, illegale oder zum Beispiel geerbte Waffen straffrei und unbürokratisch abzugeben. Zu den Waffen zählen auch sogenannte Nun-Tschakos, Wurfsterne, Einhandmesser, Butterfly-Messer und Schreckschusswaffen. Legale Schusswaffen fallen auch unter die Amnestie.

Waffen und Munition können bei der zuständigen Polizeidienststelle oder bei der zuständigen Waffenbehörde beim Landratsamt in Homberg abgegeben werden. Wer Waffen oder Munition abgeben will, sollte sich jedoch zuvor mit der Polizei, Telefon (05681) 774-0 oder Waffenbehörde, Telefon (05681) 775-360; -369;- 364 und -365, in Verbindung setzen, um die Verfahrensweise der Waffenübergabe oder Abholung abzustimmen. (ots)



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Ein Kommentar zu “Waffenamnestie in Kraft”

  1. Wähler

    „Legale Schusswaffen fallen auch unter die Amnestie“. Das ist ja mal eine lustige Aussage. Bedeutet dies, nach Ende der Amnestie darf ich legale Waffen nicht mehr straffrei abgeben? Das bedeutet es sicher nicht, aber im Vorgriff auf die kommende, europaweite Waffenrechtsverschärfung wird aus dem Satz durchaus eine sinnvolle Aussage. Denn der Öffentlichkeit ist bisher weitgehend entgangen, dass auf Drängen der Niederlande im Europäischen Parlament einläufige Vorderladerwaffen in Kürze meldepflichtig werden, sofern es sich um Nachbauten (Replicas) derselben handelt.

    Diese Waffen sind bisher noch frei ab 18 jahren zu erwerben, da sie weder deliktrelevant noch wesentlich gefährlich sind. Sie befinden sich auf einem technischen Entwicklungsstand aus einer Zeit vor dem Jahr 1871. Schießen kann damit ohnehin nur, wer einen Sprengstofferlaubnisschein besitzt, um Schwarzpulver zu erwerben. Und nein: mit Knallerpulver von Silvester klappt das nicht.

    Sollte die Bundesregierung die europäischen Vorgaben 1:1 umsetzen, werden – vermutlich im Laufe des kommenden Jahres – millionen Legalwaffen über Nacht zu illegalen Waffen, wenn sie nicht ausnahmslos gemeldet werden. Klar, dass man jetzt noch schnell eine Amnestie durchzieht, um sich zukünftig intensiv um neue, künstlich erzeugte „Corpus Delicti“ kümmern zu können.

    „Notwendig“ wurde die Gesetzsverschärfung durch die europaweit steigende Terrorgefahr. Vermutlich wird dann auch kein Terrorist mehr mit einem Vorderlader erwischt. Vorher gab’s allerdings auch keinen, weil man mit solchen Waffen nach dem ersten Schuss nur noch auf ein Ziel werfen kann, alles andere dauert viel zu lange. Es ist aber trotzdem anzunehmen, dass die europäische Bevölkerung dann viel, viel besser schläft.

    Die letzte Waffenrechtsamnestie ist übrigens noch gar nicht lange her. Ganz gesetzeskonforme Schnellbürger brachten ihre Waffen voller Obrigkeitsliebe zur nächsten Polizeidienststelle. Dumm nur, dass sie – trotz einer Amnestie – gleich erstmal eine Anzeige wegen illegalen Führens einer Schusswaffe kassierten. Ja, unsere Polizei ist eben weder faul noch unttätig und tut nur das, was ihr realitätsferne Politiker als Gesetze vorschreiben.

    Richtig bitter wird’s aber erst für die waffenliberale Schweiz. Die sind zwar kein Mitglied in der EU, aber wegen ihrer Mitgliedschaft im Schengenraum ebenfalls an das dumme Zeug gebunden. Deshalb fordern schweizer Schützenverbände jetzt ein Referendum zum Austritt aus Schengen.

    Wie dem auch sei: die schrittweise und vollständige Entwaffnung der Zivilbevölkerung geht unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung ihren unerbittlichen Weg. Nach den Vorderladern sind dann die Küchenmesser, Flitzebögen und Armbrüste dran. Früher wurde das Volk wegen der RAF entwaffnet, heute wegen dem Islam und seinen „sprenggläubigen Surensöhnen“. Dumm nur, dass es gerade die überhaupt nicht interessiert, was im europäischen Waffengesetz steht. Die beziehen ihre Waffen nämlich beispielsweise aus Ost-Europa, wo AK47 gehandelt werden wie reife Melonen – und diese Waffen sind noch lange nicht „alle“.

    Also vergessen Sie bitte nicht, Ihren alten Vorderlader demnächst ordentlich zu melden oder besser noch gleich ganz abzugeben. Nicht, dass Sie in einer Notwehrsituation bei einem nächtlichen Einbruch in Ihre vier Wände noch auf dumme Gedanken kommen. Denn es findet sich immer ein Richter, der sich hinterher ganz viel Zeit nimmt, Sie ordentlich in die Pfanne zu hauen…


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