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Waffenamnestie in Kraft

Waffen können bei Polizei und Waffenbehörde abgegeben werden

Im Rahmen der Waffenamnestie 2009 abgegebene Waffen. Foto: Polizeipräsidium Nordhessen/obs

Im Rahmen der Waffenamnestie 2009 abgegebene Waffen. Foto: Polizeipräsidium Nordhessen/obs

Schwalm-Eder. Waffen und Munition können bei Polizei oder Waffenbehörde straffrei abgegeben werden. Am 6. Juli 2017 trat eine neue Regelung im Waffengesetz in Kraft, woraus eine straffreie Waffen- und Munitionsabgabe bei der Polizei oder der zuständigen Waffenbehörde resultiert. Aus der Amnestie, welche bis zum 1. Juli 2018 gilt, ergibt sich unter anderem eine Straffreiheit für den unerlaubten Waffen- und Munitionsbesitz. Ausgenommen von dieser Regelung sind Waffen oder Munition, welche dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen.

ereits im Jahr 2009 gab eine solche Waffenamnestie, damals wurden insgesamt 445 Waffen bei der Polizei und der Waffenbehörde abgegeben. Unter diesen Waffen befanden sich 215 scharfe Schusswaffen und 194 sonstige Schusswaffen, dazu gehören zum Beispiel Luftdruckwaffen oder Schusswaffen mit einem besonderen Prüfzeichen (PTB). Weiterhin wurden auch Messer, Macheten, Säbel, Schlagstöcke und Totschläger abgegeben.

Ziel der erneuten Waffenamnestie ist es, Waffenbesitzern die Möglichkeit zu geben, illegale oder zum Beispiel geerbte Waffen straffrei und unbürokratisch abzugeben. Zu den Waffen zählen auch sogenannte Nun-Tschakos, Wurfsterne, Einhandmesser, Butterfly-Messer und Schreckschusswaffen. Legale Schusswaffen fallen auch unter die Amnestie.

Waffen und Munition können bei der zuständigen Polizeidienststelle oder bei der zuständigen Waffenbehörde beim Landratsamt in Homberg abgegeben werden. Wer Waffen oder Munition abgeben will, sollte sich jedoch zuvor mit der Polizei, Telefon (05681) 774-0 oder Waffenbehörde, Telefon (05681) 775-360; -369;- 364 und -365, in Verbindung setzen, um die Verfahrensweise der Waffenübergabe oder Abholung abzustimmen. (ots)