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Zwölf Steinmetze feierlich freigesprochen

Die neuen Steinmetze in Hessen. Vorne in der Mitte: Sven Brunet, rechts daneben Marc Kloc. Foto: Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder

Die neuen Steinmetze in Hessen. Vorne in der Mitte: Sven Brunet, rechts daneben Marc Kloc. Foto: Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder

Hessen. Insgesamt zwölf Junggesellen aus den Innungen Hessen-Mitte, Oberhessen und Hessen-Nord wurden auf der gemeinsamen Freisprechungsfeier in Schwarzenfels (Main-Kinzig-Kreis) freigesprochen. Mit dabei waren Marc Kloc, Lichtenfels (Ausbildungsbetrieb Natursteinwerk Frank Winter e. K. Vöhl-Thalitter), Pablo Weidemann, Kassel (Holger Maschke, Fuldatal) und Sven Brunet, Lahntal (Heinrich und Jürgen Reinhard, Lahntal).

Die feierliche Freisprechung vollzogen der Obermeister der Steinmetz- und Bildhauer-Innung Hessen-Mitte, Ralf Zimmermann (Gladenbach) und der Ehrenlandesobermeister Holger Rode (Lohfelden). Für den die Steinmetz- und Bildhauer-Innung Hessen-Nord gratulierte Vorstandsmitglied Kai Hartmann (Melsungen). Zimmermann wünschte den Gesellen viel Erfolg und gab ihnen mit auf den Weg, dass was sie gelernt haben, richtig anzuwenden.

Ehrenlandesobermeister Holger Rode (re.) leitete die Zeremonie zur Gesellenfreisprechung. Foto: Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder

Ehrenlandesobermeister Holger Rode (re.) leitete die Zeremonie zur Gesellenfreisprechung. Foto: Kreishandwerkerschaft Schwalm-Eder

„Das gewünschte Ziel sei nun geschafft“, sagte Rode und rief die anwesenden Gesellen zu sich. Nach dem Brauch des Steinmetz- und Steinbildhandwerks wurde die Gruppe von Gesellen zusammengestellt und um sie eine Kette gelegt. Zunächst galt es, zügig ein Glas Bier auszutrinken – „den Krug in einem Zug zu leeren“ – und auf die sieben Tugenden des Steinmetzhandwerks, die Rode vortrug, gemeinsam aufzusagen und „Ja, das werden wir tun“ zu antworten.

Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre. Die schriftliche Prüfung fand im Berufsbildungszentrum Mainz-Hechtsheim statt. Im Beruf wird zwischen den beiden Fachrichtungen Steinmetz und Steinbildhauer unterschieden. In den beiden ersten Ausbildungsjahren haben beide die gleichen Ausbildungsinhalte. Im dritten Ausbildungsjahr erfolgt die Spezialisierung, die dann themenbezogen in einem Gesellenstück (Prüfungsstück) endet. Der Prüfling kann seine Arbeit frei wählen.

Bei einer zweiten Arbeitsprobe bekommt er von der Prüfungskommission etwas vorgegeben. Der Steinbildhauer muss anhand eines Gipsmodells dieses Modell in einem Messverfahren herstellen. (red)