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114 Autos und 149 Personen überprüft

Kontrolle eines Kleintransporters am Autobahnende der A 49 bei Neuental. Foto: Polizeipräsidium Nordhessen/obs

Kontrolle eines Kleintransporters am Autobahnende der A 49 bei Neuental. Foto: Polizeipräsidium Nordhessen/obs

Kassel/Schwalm-Eder. Eine zweitägige gemeinsame Kontrollaktion auf nordhessischen Autobahnen haben Beamte der Polizeiautobahnstation Baunatal mit Polizeianwärtern, die derzeit ihr Studium an der Hochschule für Polizei und Verwaltung in Kassel absolvieren, in der vergangenen Woche durchgeführt. Ziel der Aktion war neben der „Sicherheitsoffensive Herbst 2017“ und der damit einhergehenden Überprüfung von Fahrzeugen und Fahrern auf deren Verkehrssicherheit zur dunklen Jahreszeit auch, die angehenden Polizisten für ihre spätere Tätigkeit im Polizeidienst fit zu machen und sie unter Anleitung von erfahrenen Kollegen wichtige eigene praktische Erfahrungen sammeln zu lassen. So überprüften rund zwei Dutzend Beamte am Mittwoch und Donnerstag der vergangenen Woche 114 Autos und 149 Personen auf den Autobahnen 7, 44 und 49 in Nordhessen.

Mängel an der Beleuchtung, Handy- und Geschwindigkeitsverstöße
Nach Beginn der dunklen Jahreszeit richtete sich der Blick der Beamten an diesen beiden Tagen besonders auf die Funktionsfähigkeit der Beleuchtungseinrichtungen an den angehaltenen Kraftfahrzeugen. So stellten sie am Mittwoch, am Autobahndreieck der A 7 und A 44, dem Dreieck Kassel-Süd, und am Donnerstag am Autobahnende der A 49 bei Neuental im Schwalm-Eder-Kreis insgesamt 19 Fahrern sogenannte Mängelkarten aus, zumeist wegen mangelhafter Beleuchtung. Sie müssen ihre Fahrzeuge nun in einen verkehrssicheren Zustand versetzen und in den nächsten Tagen erneut bei der Polizei vorführen. Vier Fahrer, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben und wegen Handy- und Geschwindigkeitsverstößen aus dem Verkehr gezogen wurden, durften ihre Fahrt zudem erst nach Zahlung von Sicherheitsleistungen fortsetzen.

Rumänischer Kleintransporter gleich vielfach auffällig
Bei der Kontrolle am Mittwoch, am Dreieck Kassel-Süd, winkten die Beamten gegen Mittag einen vollbesetzten rumänischen Kleintransporter mit Autoanhänger und darauf aufgeladenem Pkw in die Kontrollstelle und bekamen anschließend alle Hände voll zu tun: Gleich zu Beginn fiel auf, dass in dem Transporter mit neun Sitzplätzen zehn Personen saßen. Ein 28-Jähriger lag während der Fahrt auf einem bettartigen Liegeplatz hinter den Sitzreihen im Gepäckabteil des Kleintransporters. Ein fünfjähriges Kleinkind hatte keinen Kindersitz und saß auf dem Schoß seiner 26-jährigen Mutter. Darüber hinaus war der auf dem Anhänger geladene Pkw mit beschädigten und verknoteten Zurrgurten absolut unfachmännisch gesichert, die Lochbleche des Anhängers waren zumeist eingerissen. Bei einem scharfen Fahrmanöver hätte der Wagen nach Einschätzung der Autobahnpolizisten vom Anhänger stürzen können. Weiterhin stellte die Beamten bei einem 20-jährigen Insassen drei Gramm Marihuana und elf Ecstasy-Tabletten sicher. Ihn entließen sie später erst nach Zahlung einer Sicherheitsleistung, die das gegen ihn eingeleitete Strafverfahren wegen Drogenbesitzes sichern soll, wieder auf freien Fuß.

Bußgelder im vierstelligen Bereich drohen
Den 33-jährigen Fahrer des Gespanns erwartet nun wegen des fehlenden Kindersitzes, der zu vielen Insassen und der mangelnden Ladungssicherung ein hohes Bußgeld. Da es sich bei seinen Fahrgästen um rumänische Saisonarbeiter auf dem Weg von den Niederlanden in die Heimat handelt und diese für die Fahrt offenbar 130 Euro bezahlt hatten, steht der in Rumänien ansässige Unternehmer der Fahrt zudem im Verdacht des nicht angemeldeten gewerblichen Personenverkehrs. Das erforderliche digitale Kontrollgerät war darüber hinaus in dem Transporter ebenfalls nicht verbaut. Dafür droht ihm nun ein empfindliches Bußgeld. Die Beamten haben die eingeleiteten Verfahren an das Bundesamt für Güterverkehr abgegeben, das für die Ahndung dieser Verstöße zuständig ist. Alleine für das Fehlen des erforderlichen elektronischen Fahrtenschreibers könnte dem Unternehmer ein Bußgeld von 1.500 Euro drohen. (ots)