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Betrüger erbeuten vierstelligen Betrag

Spangenberg. Unbekannte Täter gaben sich als Mitarbeiter einer Gewinnspielfirma aus und machten einer 84-jährigen Spangenbergerin Gewinnversprechen am Telefon. Das Opfer wurde zu zwei Überweisungen gedrängt. Die alte Dame bekam einen Anruf von einer ihr unbekannten Rufnummer, der Anrufer teilte ihr zunächst mit, er arbeite für eine Gewinnspielfirma und sie habe noch einen Geldbetrag zu begleichen. Da das Opfer tatsächlich mal bei einem Gewinnspiel mitgemacht habe, überwies sie den Betrag auf das angegebene Konto.

In der Folge wurde sie erneut angerufen, diesmal teilte man ihr mit, sie habe eine größere Geldsumme gewonnen, sie müsse aber vor Auszahlung die Steuern für den Gewinn überweisen. Auch diese Überweisung tätigte die 84-Jährige in gutem Glauben. Als die dreisten Betrüger schließlich ein drittes Mal anriefen und eine Kaution auf die Gewinnsumme verlangten, wandte sich das Opfer schließlich an die Polizei. Die unbekannten Täter erbeuteten insgesamt einen vierstelligen Buchgeldbetrag.

Die Polizei weist im Zusammenhang mit dem sogenannten Gewinnspielbetrug darauf hin:

-Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!

-Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern
beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900…, 0180…, 0137…).

-Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.

-Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.

-Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.

-Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.

-Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).

-Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.

-Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.

-Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.

-Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.

(ots)