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Neuregelung im Verkehrsrecht

Änderungen beim „Handyverstoß“ und „Vermummungsverbot“

Schwalm-Eder. Durch Smartphones, Navigationsgeräte, Tablets und viele weitere elektronische Helfer hat sich die technische Ausstattung der Fahrzeugführer in den letzten Jahren deutlich verändert. Doch die praktischen Geräte lenken leider ab und führten vielerorts im Straßenverkehr auch zu gefährlichen Situationen, oder gar zu Unfällen. Dem wurde nun mit einer Neuregelung des bisherigen „Handyverbotes“ entgegengetreten, über die die Polizei informiert.

Durch die Neuregelung wird das Nutzungsverbot auf alle Geräte ausgeweitet, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, das heißt diese Geräte dürfen während der Fahrt nicht gehalten oder mit der Hand bedient werden. Nicht davon betroffen ist das kurze Drücken von Tasten, um beispielsweise den Radiosender zu wechseln. Allerdings, wer beispielsweise während der Fahrt per Hand eine neue Adresse ins Navi eintippt, oder gar am Smartphone Nachrichten schreibt, kann künftig belangt werden. Die Nutzung von Rückfahrkameras beim Ein- oder Ausparken, oder sogenannte „Head-up-Displays“ sind vom Verbot nicht betroffen.

Daneben wurde auch ein „Vermummungsverbot“ für Fahrzeugführer in die StVO aufgenommen. Das bedeutet, es ist künftig untersagt, beim Autofahren eine Maske oder Vollverschleierung zu tragen, damit der Fahrzeugführer identifiziert werden kann und nicht anonym bleibt. Nicht davon betroffen sind selbstverständlich Motorradfahrer mit Schutzhelmen.

Wer als Fahrzeugführer bei der Benutzung eines elektronischen Gerätes erwischt wird, den erwartet ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung anderer werden 150 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot verhängt, verursacht man dadurch einen Unfall werden 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig. Maskierte oder vermummte Autofahrer müssen künftig mit 60 Euro Bußgeld rechnen. (ots)