- SEK-News – Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis - https://www.seknews.de -

Kreis weist auf Regeln für Silvesterfeuerwerk hin

Schwalm-Eder. Durch den unsachgemäßen und leichtsinnigen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen kommt es am Silvestertag Jahr für Jahr zu Unfällen und Bränden. Die Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises wendet sich mit wichtigen Hinweisen an die Bevölkerung und bittet um sachgemäßen und vorsichtigen Umgang beim Gebrauch von Feuerwerkskörpern.

Es gibt zwei unterschiedliche Kategorien von Feuerwerksartikeln. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 sind zum Beispiel Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerke, Wunderkerzen und Partyknaller. Zur Kategorie F2 zählen Raketen, Batterien, Knallkörper, Sonnenräder oder China-Böller. Für den Umgang mit pyrotechnischen Produkten der Kategorie F1 gilt ein Mindestalter von zwölf, für die Kategorie F2 von 18 Jahren.

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen in diesem Jahr nur in der Zeit vom 28. bis zum 31. Dezember verkauft und lediglich am 31. Dezember und 1. Januar, nur im Freien und dort nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden abgebrannt werden. Das bedeutet, dass Raketen oder Batterien zum Beispiel im fachwerkgeprägten Innenstadtbereich nicht abgebrannt werden dürfen.

„Ich bin mir sicher, dass wir alle gemeinsam ein fröhliches und unbelastetes Silvester feiern wollen und hoffe, dass die genannten Regeln zum Schutz von uns allen, besonders aber zum Schutz von Kindern und Jugendlichen eingehalten werden“, so Landrat Winfried Becker.

Abschließend verweist Landrat Becker auf weitere Hinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern auf der Startseite der Homepage des Landkreises, unter www.schwalm-eder-kreis.de und wünscht allen Bürgern im Schwalm-Eder-Kreis zunächst ein gesegnetes Weihnachtsfest und später einen guten und verletzungsfreien Rutsch in das Jahr 2018. (red)