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Programm IW-Elan freigeschaltet

Schwerbehinderte Beschäftigte bis 31. März 2018 melden

Schwalm-Eder. Ab sofort können Unternehmen das Programm IW-Elan für das Anzeigejahr 2017 von der Homepage www.IW-Elan.de herunterladen. Die CD-ROM mit der Software erhalten beschäftigungspflichtige Arbeitgeber bis Mitte Januar 2018. Private und öffentliche Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, diese mit mindestens fünf Prozent schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Unternehmen, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Zur Überprüfung, ob die Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2017 erfüllt ist, müssen die betroffenen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2018 ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Die Meldung wird bei der Arbeitsagentur abgegeben, bei der das Unternehmen seinen Sitz hat.

Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter www.IW-Elan.de anzufordern bzw. das Programm herunterzuladen.

Weitere Fragen und Informationen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer erhalten Arbeitgeber unter der Mailadresse Frankfurt-Main.OS-SBAV-AZV@arbeitsagentur.de. Möchten Unternehmen schwerbehinderte Mitarbeiter einstellen, wenden sie sich direkt an ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice oder die kostenlose Service-Rufnummer 0800 4 5555 20.

Was sparen Unternehmen, wenn Sie einen behinderten Menschen neu einstellen oder ausbilden? Mit dem Online-Rechner können sie sich einen schnellen Eindruck verschaffen. Ersparnisrechner: www.iw-elan.de/de/Ersparnisrechner/index.html

Arbeitgeber erhalten das Bearbeitungsprogramm IW-Elan auf CD-ROM. Wer die Software IW-Elan nicht nutzen möchte, kann Formulare über den Bestellservice www.IW-Elan.de nachbestellen. Eine telefonische Annahme von Bestellungen ist nicht möglich. Das Programm IW-Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann auch unter www.IW-Elan.de kostenlos heruntergeladen werden. Dort finden Arbeitgeber zudem Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms. (red)