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Schonzeit für Schwarzwild ab sofort aufgehoben

Hessen. Im Rahmen des Maßnahmenpakets zur Verhinderung des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in Hessen sei eine deutliche Reduktion der Wildschweinpopulation notwendig. Deshalb hebt das Umweltministerium die Schonzeit für Keiler und Bachen für 2018 ganzjährig auf. „Je mehr Wildschweine in Hessen leben, desto schneller kann sich das Virus bei einer Einschleppung ausbreiten. Daher rufe ich die hessischen Jägerinnen und Jäger auf, auch in den kommenden Monaten intensiv Schwarzwild zu bejagen“, so Ministerin Priska Hinz. Viehhaltungsbetriebe und Fleischwirtschaft sollen damit geschützt werden.

Das Land hat nun die bisher in Hessen geltende Schonzeit für erwachsene Wildschweine gemäß § 26b Absatz 8 Hessisches Jagdgesetz aufgehoben. Dies erfolgt durch mehr als 3.000 Einzelanordnungen an die Jagdausübungsberechtigten. Zusätzlich wird die Allgemeinverfügung an die Jagdverbände Landesjagdverband (LJV) und Ökologischer Jagdverband (ÖJV), die unteren Jagdbehörden, den Landesbetrieb Hessen Forst und den Landesjagdbeirat geschickt. Die Schonzeit hätte heute begonnen und bis zum 15. Juni gegolten.

„Wir haben trotz der aktuellen Gefährdungslage natürlich auch den Tierschutz im Blick. Muttertiere, die Frischlinge mit sich führen, sind selbstverständlich weiterhin gesetzlich geschützt und dürfen nicht bejagt werden“, stellt die Ministerin klar. Mittlerweile würden ganzjährig abhängige Frischlinge in Hessen beobachtet und es gebe keine Konzentration mehr auf das Frühjahr. Außerdem muss grundsätzlich vor der Schussabgabe geprüft werden, ob die weiblichen Tiere abhängige Jungtiere haben. (red)



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