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Kreis fördert Modernisierung und Neubau von Mietwohnungen

Schwalm-Eder. Landrat Winfried Becker teilt mit, dass das Land Hessen auch in 2018 wieder den sozialen Wohnraum fördert. Im Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) – Programmteil Wohnen kann sozialer Mietwohnraum gemäß der Richtlinie vom 27. Januar 2016 weiterhin mit Darlehen gefördert werden. Die Förderung greift nur bei Neubauten oder Modernisierungen, die mindestens vier Wohnungen betreffen. Die Wohnungen unterliegen der Beleg- und Mietpreisbindung. Mit der Maßnahme darf vor der Darlehenszusage noch nicht begonnen worden sein. Anmeldungen für dieses Programm erfolgen über die Kommunen.

Weitere Landesprogramme für die soziale Wohnraumförderung werden aktuell überarbeitet und treten voraussichtlich Mitte des Jahres 2018 in Kraft. Geplant sind zinsgünstige Darlehen für die Modernisierung und den Neubau von Mietwohnungen. Neben der Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens sollen zusätzlich – abhängig von der Bindungsdauer – auch Finanzierungszuschüsse bis zu 25 Prozent erfolgen. Im Gegenzug soll die Mietpreisbindung bei 80 Prozent der ortsüblichen Mietpreises liegen.

Über die Anmeldeformalitäten erfolgt eine gesonderte Presseinformation zu einem späteren Zeitpunkt. Nähere Informationen erteilt der Fachbereich Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises unter der Telefonnummer (05681) 775 476. (red)