5.000 Euro für Freizeitfahrten von Senioren
Schwalm-Eder. Der Landkreis bietet auch im Jahr 2018 in den kreiseigenen Freizeiteinrichtungen in Berchtesgaden und Westerland/Sylt Erholungsangebote für Senioren an. Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann freut sich, mitteilen zu können, dass der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises bei seiner Sitzung am 1. Februar 2018 der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Bezuschussung von Seniorenfreizeiten in Höhe von insgesamt 5.000 für das Haushaltsjahr 2018 zugestimmt hat.
Senioren, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, können einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses stellen, sofern ihr monatliches Einkommen unter der Einkommensgrenze gemäß § 85 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch – liegt.
Die Einkommensgrenze liegt derzeit bei 832 Euro für Alleinstehende und 1.124 Euro für Ehepaare zuzüglich der Unterkunftskosten. Bei Ehepaaren ist es ausreichend, wenn einer der Ehegatten die Altersvoraussetzungen erfüllt. Die Zuschüsse können höchstens alle zwei Jahre und für längstens 14 Tage gewährt werden.
Die Seniorenfreizeiten in „Westerland/Sylt“ für das Jahr 2018 sind bereits ausgebucht. Einzelne Plätze gibt es derzeit nur noch im „Buchenhaus“ in Schönau.
Die Beantragung der Zuschüsse für die Seniorenfreizeiten kann im jeweiligen Bürgerbüro der Städte und Gemeinden vorgenommen werden. Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung in Homberg sind Frau Kelm (05681-775493) und Frau Breul (-775492) für die Anmeldung zur Seniorenfreizeit. Fragen zur Bezuschussung einer Erholungsmaßnahme beantwortet Frau Reitz (-775273). (red)