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Jugendschöffen gesucht

Schwalm-Eder. Im Jahr 2018 müssen die Jugendschöffen für die neue Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt werden. Gesucht werden Frauen und Männer, die an den Amtsgerichten Fritzlar, Melsungen und Schwalmstadt sowie an den Landgerichten in Kassel und Marburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung teilnehmen. Für die Aufstellung der Vorschlagslisten für den Schwalm-Eder-Kreis ist der Jugendhilfeausschuss zuständig. Es müssen mindestens doppelt so viele Kandidaten vorgeschlagen werden, wie an Jugendschöffen benötigt werden.

Für den Amtsgerichtsbezirk Fritzlar sind mindestens 52 Personen in den Wahlvorschlag aufzunehmen, für den Amtsgerichtsbezirk Melsungen mindestens zwölf Personen und für den Amtsgerichtsbezirk Schwalmstadt mindestens 15 Personen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss bei den Amtsgerichten die Jugendschöffen.

Die Jugendschöffen sollen unter anderem erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein, bei Antritt des Ehrenamtes am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, sie sollten über Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Objektivität und Unvoreingenommenheit, Selbstständigkeit, Verantwortungsbewusstsein und geistige Beweglichkeit.

Daneben müssen die als Laienrichter vorgeschlagenen Personen in der Lage sein, die erforderliche Zeit zur Ausübung des Amtes aufzubringen. Männer und Frauen sollen möglichst in gleicher Anzahl vorgeschlagen werden.

Als Jugendschöffe kommt nicht in Betracht, wer hauptamtlich in oder für die Justiz tätig ist, wie z. B. Polizeibeamte, Strafvollzugsbedienstete oder Rechtsanwälte. Selbstverständlich kommen keine Personen in Betracht, die wegen erheblicher Straftaten verurteilt wurden oder gegen die wegen solcher Straftaten ermittelt wird.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in einer Gemeinde des Schwalm-Eder-Kreises wohnen, deutsche Staatsangehörige sind und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen erhalten das Bewerbungsformular direkt im Jugendamt des Schwalm-Eder-Kreises, Zimmer B 144, Parkstraße 6 in Homberg, oder können es von der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de, auf der Startseite in der Rubrik „Aktuelles“ herunterladen. Die Bewerbungen müssen bis zum 10. April .2018 beim Jugendamt eingereicht werden.

Wer sich zunächst telefonisch erkundigen möchte, wendet sich bitte an den Fachbereich Jugend- und Familie, Horst Abel, unter (05681) 775 512. (ots)



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