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Raum für weiteres HolzEnergieWerk am Haidelspfad

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist, wie in der Skizze dargestellt, abgegrenzt. Quelle: Stadt Melsungen

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist, wie in der Skizze dargestellt, abgegrenzt. Quelle: Stadt Melsungen

Melsungen. Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 5. Dezember 2017 den Aufstellung-, Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Haidelspfad gefasst. Ziel der Planung ist es, die vorhandene Baugrenze für die Errichtung eines weiteren HolzEnergieWerks (HEW) zu erweitern. Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 23. April bis einschließlich 30. Mai 2018 im Stadtbauamt der Stadt Melsungen zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag auf ein Normenkontrollverfahren Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. (red)



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