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Waffenamnestie 2017 endet in wenigen Wochen

Waffen und Munition können noch bis Anfang Juli straffrei abgegeben werden

Schwalm-Eder. Am 6. Juli 2017 trat eine neue Regelung im Waffengesetz in Kraft, woraus eine straffreie Waffen- und Munitionsabgabe bei der Polizei oder der zuständigen Waffenbehörde resultiert. Aus der Amnestie, welche bis zum 1. Juli 2018 gilt, ergibt sich unter anderem eine Straffreiheit für den unerlaubten Waffen- und Munitionsbesitz. Ausgenommen von dieser Regelung sind Waffen oder Munition, welche dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen. Ziel der Waffenamnestie ist es, Waffenbesitzern die Möglichkeit zu geben, illegale oder zum Beispiel geerbte Waffen straffrei und unbürokratisch abzugeben.

Zu den Waffen zählen auch sogenannte Nun-Tschakos, Wurfsterne, Einhandmesser, Butterfly-Messer und sogenannte Schreckschusswaffen. Legale Schusswaffen fallen auch unter die Amnestie. „Wir sind mit dem bisherigen Ergebnis der Waffenamnestie sehr zufrieden. Wir möchten die Bürger jedoch noch einmal darauf hinweisen, dass die Waffenamnestie in wenigen Wochen endet“, so Kriminalrat Bernhard Volke, Leiter der Regionalen Kriminalinspektion Schwalm-Eder.

Waffen und Munition können bei der zuständigen Polizeidienststelle oder bei der zuständigen Waffenbehörde beim Landratsamt in Homberg abgegeben werden. Wer Waffen oder Munition abgeben will, sollte sich jedoch zuvor mit der Polizei, Telefon (05681) 774-0, oder Waffenbehörde, Telefo (05681) 775-360; -369;- 364 und -365, in Verbindung setzen, um die Verfahrensweise der Waffenübergabe oder Abholung abzustimmen. (ots)