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Finanzstaatssekretär würdigt ehrenamtliches Engagement

Homberg. Die traditionsreiche Veranstaltungsreihe „Gemeinnützige Vereine und Steuern“ soll Vereine in Steuerfragen unterstützen und ehrenamtlich Engagierten damit helfen. Rund 600 Vereinsvertreter interessierten sich am 29. Mai 2018 dafür in Homberg. „Ehrenamtlich aktive Bürgerinnen und Bürger leisten einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Sie bilden eine tragende Säule unseres Gemeinwesens und bereichern unser aller Zusammenleben. Deshalb fördert die Hessische Landesregierung gesellschaftliches Engagement intensiv – auch mit dem Landeshaushalt für die Jahre 2018 und 2019. Insgesamt stellen wir für beide Jahre zusammen rund 34 Millionen Euro zur Unterstützung des Ehrenamts in Hessen bereit. Erneut eine stolze Summe, mit der wir auf ganz vielfältige Art und Weise all die unterstützen, die für ihre Mitmenschen da sind“, sagte Finanzstaatssekretär Dr. Martin Worms.

Bei der Veranstaltung in der Stadthalle konnten sich die Teilnehmer über die Gemeinnützigkeit und das damit verbundene Steuerrecht informieren. In einem Fachvortrag ging es auch um die Themen ELSTER, Steuererklärung und Zahlungen an Mitglieder.

„Die Veranstaltungsreihe ist stark auf die Bedürfnisse der Vereinsvertreter zugeschnitten“, berichtete Dr. Martin Worms. So konnten an mehreren Informationsständen die Experten des Finanzamts Schwalm-Eder und des Hessischen Finanzministeriums viele steuerrechtliche Fragen individuell klären. „Wir wollen die Arbeit der Vereine im Land unterstützen und erleichtern. Durch unser Angebot kann hoffentlich manches steuerrechtliche Problem vermieden werden“, erklärte der Finanzstaatssekretär.

Im Finanzamtsbezirk Schwalm-Eder werden derzeit rund 1.600 gemeinnützige Vereine geführt. In den vergangenen Jahren stieg die Zahl der Vereinsneugründungen – auch bezogen auf ganz Hessen. „Gut zwei Millionen Ehrenamtliche setzen sich in über 48.000 gemeinnützigen Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen für ihre Mitmenschen in Hessen ein. Das ist eine schöne Botschaft für uns alle: In Hessen bleiben die Menschen in Kontakt miteinander“, so der Staatssekretär weiter.

Besonders erfreulich ist es daher, dass durch eine von Hessen unterstützte Reform des Gemeinnützigkeitsrechts klare Vorteile für Vereine und gemeinnützige Organisationen erreicht wurden. So regelt das „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts“ seit 2013 das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger und unterstützt Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und die Spendenbereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern.

Unter anderem wurde die Übungsleiterpauschale auf 2.400 Euro erhöht, die Zweckbetriebsgrenze bei Sportvereinen von 35.000 auf 45.000 Euro angehoben und die steuerfreie Pauschale für alle Verantwortungsträger in Vereinen auf 720 Euro erhöht.

Bei den Veranstaltungen wird die Informationsbroschüre des Hessischen Ministeriums der Finanzen, der „Steuerwegweiser für Gemeinnützige Vereine und Übungsleiter/innen“, ausgegeben. Sie ist mittlerweile in der 38. Auflage erschienen und kann auch über die hessischen Finanzämter bezogen werden. Die Broschüre kann ferner über die Internetseite des Hessischen Ministeriums der Finanzen bestellt werden: https://finanzen.hessen.de/presse/infomaterial/7.

Weitere Informationen stehen auf der Landesseite www.gemeinsam-aktiv.de den Ehrenamtlichen zur Verfügung. (red)