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Schlussspurt zur Hessenkasse

Antragsfrist zum Entschuldungsprogramm endet am 1. Juni 2018

Hessen. „Hessens Kommunen möchten den Neustart wählen. Bei uns gehen daher jeden Tag Anträge auf Teilnahme am Entschuldungsprogramm der Hessenkasse ein. Wir haben beide auch lange Jahre aktive ehrenamtliche Kommunalpolitik auf dem Buckel. Ein Angebot wie das der Hessenkasse würden wir sicher annehmen. Alle, die mit Hilfe des Landes ihre Kassenkredite tilgen möchten, müssen sich nun allerdings ranhalten: am Freitag endet die Antragsfrist für die Teilnahme am Entschuldungsprogramm der Hessenkasse“, betonten Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Innenminister Peter Beuth am 29. Mai 2018 in Wiesbaden. „Wer noch Fragen hat, kann sich auch kurzfristig an unsere Fachleute wenden. Sie stehen, wie im ganzen Beratungsprozess bislang auch, gerne zur Klärung bereit.“

Kommunen, die für eine Kassenkreditentschuldung im Rahmen der Hessenkasse in Frage kommen, müssen den erforderlichen Antrag bis zum Ablauf des kommenden Freitag stellen. Nach § 2 Abs. 1 Hessenkassegesetz muss dem Hessischen Ministerium der Finanzen der schriftliche Antrag nach dem vorgegebenen Muster bis zum 31. Mai 2018 vorliegen. Da der 31. Mai in diesem Jahr ein Feiertag ist, endet die Frist daher mit Ablauf des 1. Juni 2018.

Für den fristwahrenden Eingang des schriftlichen Antrags ist es ausreichend, wenn dieser – unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen – gescannt und als PDF-Dokument an HESSENKASSE@hmdf.hessen.de übersendet wird.

Antragsformulare können unter www.HESSENKASSE.de heruntergeladen werden. Fragen werden unter der genannten E-Mail-Adresse oder von der Hessenkasse-Hotline für die Kommunale Familie unter (0611) 32 44 88 beantwortet.

So geht es weiter
Nach fristgerechtem Eingang des Antrags haben die Kommunen bis zum 30. Juni 2018 Zeit für die Beschlussfassung in den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen für die Teilnahme am Entschuldungsprogramm der Hessenkasse. Ein entsprechender Muster-Beschluss ist online verfügbar. Er soll als Arbeitserleichterung für alle an dem Verfahren Beteiligten dienen und ist als Vorschlag zu verstehen. Er wurde gemeinsam vom Hessischen Ministerium der Finanzen und dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport entwickelt, in der Arbeitsgruppe Hessenkasse mit den Kommunalen Spitzenverbänden erörtert und greift in der vorliegenden Fassung an einigen Stellen die Anregungen und Hinweise der Verbände auf. Ungeachtet dessen bleibt es jeder Kommune überlassen, den Muster-Beschluss wie vorgeschlagen zu verwenden, ihn anzupassen oder einen geeigneten Beschlusstext selbst zu verfassen. Fristende für die Vorlage des Beschlusses ist der 30. Juni 2018.

Im Juli können die Unterlagen durch das Land ausgewertet werden. Im August erfolgt dann die Bescheidübergabe an die Teilnehmer am Entschuldungsprogramm. Ab Mitte September erfolgt in mehreren Tranchen bis zum Jahresende die Ablösung der kommunalen Kassenkredite im Rahmen der Hessenkasse.

Die Teilnahme am Investitionsprogramm der Hessenkasse kann bis Ende des Jahres beantragt werden. (red)