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Preis für innovativen Wohnungsbau

Umweltministerium zeichnet vorbildlichen Wohnungsbau mit 40.000 Euro aus

Hessen. „Der Wohnungsbau muss den gesellschaftlichen Veränderungen mit neuen Ideen zum Zusammenleben Rechnung tragen. Dies fordert neuartige Lösungen für die Architektur von Gebäuden sowie für Grundrisse und Freiräume. Hierfür suchen wir gute Beispiele“, erläutert die für Stadtentwicklung und Wohnungsbau zuständige Ministerin Priska Hinz. „Deshalb loben wir in Zusammenarbeit mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege und der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen den Preis „Innovation und Gemeinsinn“ aus. Auch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration unterstützt diese Auslobung“, ergänzte Hinz.

Ziel des Preises ist es, Projekte und Konzepte auszuzeichnen, die neue Wege gehen. Diese Projekte sollen veröffentlicht werden, um die Bandbreite des Wohnens, der Bauformen und der Bauweisen bekannter zu machen und weiteren innovativen Projekten den Weg zu ebnen. „Der Preis macht Mut zum Experiment. Wohnungsbau soll neuen Lebensentwürfen, Wohnformen und dem Bedürfnis nach Gemeinschaft gerecht werden. Dies gelingt vielfach in gemeinschaftlichen Wohnprojekten und Wohnformen, bei denen Nachbarschaft und das Miteinander eine herausgehobene Rolle spielen“, erläuterte die Ministerin weiter. „Gemeinschaftliches Wohnen eröffnet viele Möglichkeiten bezahlbaren, angemessenen und angenehmen Wohnens. Deshalb unterstützt das Land solche Wohninitiativen: Zum Beispiel wird der Kauf von Genossenschaftsanteilen förderfähig und eine landesweite Beratung hilft solchen Vorhaben. Der Preis für „Innovation und Gemeinsinn“ ist ein weiter Baustein in unserem Masterplan Wohnen, in dem wir alle Maßnahmen für den Wohnungsbau gebündelt haben: Durch verbesserte Programme und mehr Mittel sorgen wir für mehr bezahlbaren Wohnraum in Hessen in lebenswerten Städten und Gemeinden“, ergänzte die Ministerin.

Um zu neuen Wohnformen zu finden sind mitunter auch andere Verfahrensweisen, beispielsweise beim Grunderwerb und der Projektentwicklung notwendig. Außerdem organisieren sich Bauherren solcher innovativer Projekte in Rechtsformen, die von gewohnten Mieter- und Eigentümerstrukturen abweichen. Nicht zuletzt kommen durch diese Konstellationen ungewöhnliche und wegweisende Lösungen in Städtebau, Architektur, Freiraumgestaltung und sozialem Miteinander zustande. Der Preis unterstützt hierbei und gibt Anstoß in diese Richtung weiterzudenken.

Zur Teilnahme aufgefordert sind Planer im Einvernehmen mit ihren Bauherren bzw. Projektinitiativen oder auch Kommunen. Die Projekte sind entweder bereits realisiert und ab 2012 fertiggestellt oder noch in der Konzeptphase. Die Konzepte sollten jedoch die Reife einer konkreten Entwurfsplanung inklusive Kostenschätzung haben. Für beide gilt: Sie müssen sich auf eine Liegenschaft in Hessen beziehen.

Über das Preisgeld in einer Gesamthöhe von 40.000 Euro entscheidet eine Jury aus Architekten, Fachleuten für gemeinschaftliche Wohnprojekte, Vertretern der beteiligten Ministerien, der Architekten- und Stadtplanerkammer sowie der Liga der freien Wohlfahrtspflege. Das Verfahren läuft in zwei Stufen ab: In der ersten Stufe bewirbt man sich mit einer Projektskizze, die Abgabefrist endet am 6. Juli 2018. Die Jury entscheidet dann, welche Projekte die zweite Stufe erreichen und eine Chance auf das Preisgeld haben. Nach einer öffentlichen Preisverleihung im Herbst 2018 werden die Projekte ausgestellt. Außerdem werden die Beiträge in einer Broschüre dokumentiert.

Die Auslobung steht zum Download bereit unter: https://wohnungsbau.hessen.de/innovation-und-gemeinsinn-im-wohnungsbau. (red)