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Bürger sollen beim Baurecht mitreden

Melsungen. Bei der Bauleitplanung der Stadt Melsungen geht es in der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, Kernstadt, ab sofort um die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Das teilt Bürgermeister Marcus Boucsein namens des Magistrats in einer Öffentlichen Bekanntmachung mit.

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 24.04.2018 Punkt 3 der Tagesordnung folgenden Beschluss gefasst:
In dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Melsungen soll die Nutzungsart für einen Teilbereich des Grundstückes der Gemarkung Melsungen, Flur 30, Flurstück 16/1 von „Fläche für die Landwirtschaft“ in ein „Allgemeines Wohngebiet“ geändert werden.
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ist, wie in der Skizze dargestellt, abgegrenzt:

Karte zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Melsungen. Grafik: nh

Grafik: nh

Im Zuge der Durchführung des Verfahrens der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörde und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird hiermit bekannt gemacht, dass der Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung um Umweltbericht in der Zeit vom
02. Juli 2018 bis einschließlich 27. Juli 2018

bei der Stadtverwaltung der Stadt Melsungen, Stadtbauamt, Schwarzenberger Weg 93, Zimmer 20, innerhalb der allgemeinen Dienststunden: (montags, dienstags und mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zweck der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen für die Entwicklung des betreffenden Gebiets sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen; zugleich besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. (red.)



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