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Tier der Woche 27/2018: Wotan

Wotan. Foto: nh

Beuern. Ein trauriges Schicksal ereilte den fast 13-jährigen Golden Retrieverrüden Wotan. Aufgrund des Todes seines Besitzers kam Wotan in das Tierheim Beuern. Es ist schon erstaunlich wie fröhlich und munter er dennoch durch die Gegend tapert, wenn man bedenkt, was für eine Wendung sein Leben gerade jetzt noch gemacht hat. Wotan ist ein herzensguter Charakter, der seinen Menschen bis zum Schluss treu begleitet hat und nun ist er es, der zurückgeblieben ist.

Sein Alter ist ihm ganz klar anzusehen und sein Herz braucht Unterstützung von Medikamenten, aber seine Lebensfreude hat er sich bewahrt. Wotan läuft angenehm an der Leine mit und kann Zuhause alleine bleiben. Im Auto mitfahren klappt gut, nur das Einsteigen ist etwas schwierig. Für Wotan suchen wir händeringend eine ebenerdige Seniorenresidenz mit Vollverpflegung, Familienanschluss und viel Liebe. Er ist im Kopf ein Welpe, der alles sehen und kennenlernen will. Manchmal muss man ihn schon mal bremsen, da er denkt seine Beine würden ihn noch meilenweit tragen können.

Ein vorhandener Hund wäre sicherlich möglich, da er gut sozialisiert ist und positiv auf Artgenossen und auch andere Tiere zugeht. Ein Garten wäre für Wotan ein Traum, da er gerne im Gras liegt und die anderen beobachtet. Ein Senior zu betreuen ist eine schöne, aber oft auch anstrengende Aufgabe. Dies sollte einem bewusst sein. Wotan wird alles versuchen, um Ihnen einen schönen und lustigen Tag zu bereiten. Wollen Sie ihn auf seinem Weg begleiten? Treu und freundlich, wie er es selbst immer war, an seiner Seite stehen? Dann keine Zeit verlieren, Wotan wartet vielleicht genau auf Sie.

 

Zum Thema „alte Tiere“

An dieser Stelle möchte das Tierheim Beuern das Thema „alte Tiere müssen in das Tierheim“ nochmal durch wichtige Informationen für jeden Tierhalter ergänzen.

Immer wieder passiert es, dass Tierbesitzer nicht mehr in der Lage sind ihre Tiere selbst zu versorgen, sei es durch einen Krankheitsfall oder gar das Ableben. Daher sollte sich jedes Herrchen oder Frauchen frühzeitig überlegen, wer seinen Schützling im schlimmsten Fall versorgen könnte. Denn ein „Plan B“ ist auch für ihre Hinterbliebenen ganz wichtig, denn Haustiere gehören zum Nachlass. Am einfachsten ist es, im Freundes- oder Familienkreis zu klären, wer bereit wäre, das Tier zu übernehmen und zu versorgen. Hinterlassen Sie sichtlich die Kontaktdaten der jeweiligen Person. Grundsätzlich ist es super eine Art Steckbrief über sein Tier zu verfassen. Zum Beispiel allgemeine Dinge wie Alter, Geschlecht, kastriert, geimpft, spezielles Futter, Medikamente, behandelnder Tierarzt, und auch Verhaltensweisen, Vorlieben oder sogar Reaktionen in Stresssituationen. So haben Dritte wichtige Informationen über das Tier, die auch an Tierheimmitarbeiter, die in Notfällen ausrücken um Tiere aus der Wohnung zu holen, weitergegeben werden können.

Ratsam wäre es, Dinge mitzunehmen, die das Tier gewohnt ist, zum Beispiel eine Decke oder ähnliches. Dies gibt dem Tier das Gefühl, sich nicht in einer völlig neuen Welt zu befinden, kann den Stress etwas minimieren und den Verlust seiner Bezugsperson leichter verschmerzen, denn auch sie haben eine Trauerphase. Wenn man niemanden finden sollte, kann man sich an Tierschutzorganisationen wenden.

Wenn man ein Tier übernimmt, sollte man einiges beachten: Bei Katzen ist vor allem die Umgewöhnung an die neue Umgebung eine Herausforderung. Dürfen „Freigänger“ zu früh nach draußen, kann es passieren, dass sie sich in Richtung ihres bisherigen Revieres aus dem Staub machen. Daher sollten sie zumindest während der ersten Wochen in der Wohnung bleiben. Hunde haben in dieser Hinsicht weniger Probleme. Dennoch sollten die neuen Halter sie bei den ersten Spaziergängen nicht von der Leine lassen. Bei Kleintieren ist eine Betreuung, wie auch bei Katzen, in der gewohnten Umgebung am besten. Oft ist es bei Kleintieren, durch das jeweilige Gehege / Käfig, auch gar nicht anders möglich.

 

Anwaltsinfo zum Erbrecht

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries: Verstirbt der Tierhalter, so gehören auch die Tiere zu der Erbmasse und damit automatisch dem Erben, bzw. wenn es mehrere Personen sind, der Erbengemeinschaft. Da der Erbe / die Erbengemeinschaft in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen eintreten, ist er nun der neue Eigentümer des Haustieres und kann darüber nach seinem Willen verfügen. (red)

 

Kontakt:
„Ein Heim für Tiere“ e.V.
Steinbruchsweg 1a
34587 Felsberg-Beuern
Tel.: 05662-6482 (14 bis 16 Uhr)
Fax: 05662-8879359
info@tierheim-beuern.com
http://www.tierheim-beuern.com
Besuchszeit Do.-So. 13 bis 16 Uhr