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Mehr Geld für Angehörige von Terroropfern

SPD-Bundestagsabgeordneter Dr. Edgar Franke. Foto: nh

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Schwalm-Eder. Von einer rückwirkenden Verdreifachung der Härteleistungen für Hinterbliebene terroristischer Anschläge und extremistischer Übergriffe berichtet der SPD-Bundestagsaabgeordnete Prof. Dr. Edgar Franke. „Gestern Abend hat der Deutsche Bundestag das Haushaltsgesetz für 2018 beschlossen. Darin ist die rückwirkende Verdreifachung der Härteleistungen für die Hinterbliebenen von terroristischen Gewalttaten und extremistischen Übergriffen vorgesehen.“

Hilfe in schwieriger Situation

Prof. Dr. Franke, Beauftragter der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland, erläutert: „Ein Terroranschlag kann das Leben von Menschen zerstören. Zurück bleiben häufig schwerverletzte oder traumatisierte Menschen. Opfer und Hinterbliebene brauchen in dieser unendlich schwierigen persönlichen Situation Rat und Unterstützung.“

Die bessere Unterstützung von Terroropfern sei der Bundesregierung ein zentrales Anliegen, und er, Franke, sei froh, dass der Deutsche Bundestag die Härteleistungen nun deutlich erhöht hat. „Mir geht es als Opferbeauftragter auch darum, verloren gegangenes Vertrauen in den Rechtsstaat zurückzugewinnen!“

Rückwirkende Erhöhung auch für NSU-Opfer

Ehe- und Lebenspartner, Kinder und Eltern eines durch einen Terroranschlag oder durch einen extremistischen Übergriff Getöteten erhalten nunmehr 30.000 Euro statt bislang 10.000 Euro als Härteleistung. Geschwister erhalten jeweils 15.000 Euro statt bisher 5.000 Euro. Die rückwirkende Erhöhung der Härteleistungen kommt Hinterbliebenen der Opfer terroristischer Straftaten seit dem Jahr 2001 zugute. Hierzu gehören etwa der Anschlag auf dem Breitscheidplatz, die Taten des „NSU“ oder der Anschlag auf die Al-Ghriba-Synagoge auf Djerba. Erfasst sind zudem Hinterbliebene extremistischer Übergriffe wie der Tat am Olympiaeinkaufszentrum in München im Juli 2016.

Pauschale bei Erwerbsunfähigkeit

Für die Zukunft wurden weitere Härteleistungen erhöht: So steigt die einmalige Pauschale zur Abmilderung eines Unterhaltsschadens auf 25.000 Euro für hinterbliebene (Ehe-) Partner/innen (statt bislang 10.000 Euro) und 25.000 Euro bis 45.000 Euro für hinterbliebene Kinder (statt bislang 10.000 bis 16.000 Euro). Die Pauschale zur Abmilderung beruflicher Nachteile bei nachgewiesener dauernder Erwerbsunfähigkeit wird auf 20.000 Euro (statt bislang 7.500 Euro) erhöht. Bei mittlerer und längerer Dauer der Erwerbsunfähigkeit wird die Pauschale proportional angepasst. Auch eine Reisekostenbeihilfe in Höhe von 1.000 Euro für Angehörige ist nun vorgesehen.

Mit den Hinterbliebenen, die bereits eine Härteleistung erhalten haben, werde sich das Bundesamt für Justiz in Verbindung setzen, damit die Nachzahlungen in die Wege geleitet werden können, so Prof. Dr. Franke abschließend. (red)