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Hessen ermöglicht Waffenverbotszonen

Auch mit Prügeln und Messern ist in der Waffenverbotszone   Schluss. Archivbild: Polizei Homberg | obs

Auch mit Prügeln und Messern ist in der Waffenverbotszone Schluss. Archivbild: Polizei Homberg | obs

Schwalm-Eder / Wiesbaden. Innenminister Peter Beuth hat den Landrätinnen und Landräten sowie den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte die Befugnis übertragen, an bestimmten Straßen, Wegen oder Plätzen Waffenverbotszonen einzurichten. Von nun an können die Kommunen in Kooperation mit der Polizei Waffenverbotszonen an bestimmten Örtlichkeiten einrichten. 

Peter Beuth, Innenminister. ©Staatskanzlei | nh

Peter Beuth, Innenminister. ©Staatskanzlei

Lokale Brennpunkte im Visier

„Ich bin überzeugt, dass wir mit dem Verbot von Waffen an bestimmten öffentlichen Plätzen in Hessen für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum sorgen“, sagte Beuth. „Die Entscheidung, wo genau eine Verbotszone eingerichtet wird, überlassen wir den Kommunen, die über lokale Brennpunkte am besten Bescheid wissen und von der hessischen Polizei in bewährter Weise auch bei dieser Sicherheitsfrage beraten werden. Waffenverbotszonen sind ein weiteres nützliches Instrument im Werkzeugkoffer der Ordnungs- und Sicherheitsbehörden. Es ist dabei von großer Bedeutung, dass die Verantwortungsträger in den Kommunen die Einhaltung eines solchen Verbots durch gezielte Kontrollen und eine starke Präsenz der Ordnungsbehörden dann auch gemeinsam mit der Polizei durchsetzen.“

Sicherheit rund um Kindergärten, Schulen und Bahnhöfe

Im Kampf gegen Waffengewalt hat Beuth auf der Innenministerkonferenz im Juni 2018 erfolgreich für ein bundesweit einheitliches Vorgehen zur Einrichtung von Waffenverbotszonen geworben. Hessen hat nun auf Landesebene hierfür bereits die nötigen Voraussetzungen geschaffen, damit Kommunen ihrerseits Waffenverbotszonen an bestimmten Plätzen einrichten können. Hessen will darüber hinaus erreichen, dass bundesweit ein generelles Waffenverbot rund um Kindergärten, Schulen, Bahnhöfe und bestimmten öffentlichen Einrichtungen erlassen wird. Hierfür muss das Waffenrecht bundesweit geändert werden. Bislang ermöglicht das Waffengesetz lediglich die Errichtung von Waffenverbotszonen an besonders kriminalitätsbelasteten Orten.

„Ich bin froh, dass die Innenministerkonferenz dem hessischen Anliegen gefolgt ist und nunmehr bundesweit Überlegungen angestoßen werden, wie Waffenverbotszonen errichtet werden können, um die Bürgerinnen und Bürger besser vor Waffengewalt zu schützen“, sagte Beuth. „Waffen haben im öffentlichen Raum nur etwas in den Händen von Polizisten zu suchen. Waffenverbotszonen ermöglichen es der Polizei, erhöhten Kontrolldruck zu schaffen und an sensiblen Bereichen für mehr Sicherheit zu sorgen.“

Mehr Körperverletzungs- und Tötungsdelikte mit Messern

Die Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik für Hessen belegt, dass in den letzten Jahren Körperverletzungs- und Tötungsdelikte mit dem Tatmittel Messer signifikant angewachsen sind. Wurden 2013 noch 865 Fälle registriert, die mit einem Messer begangen wurden, so stiegen die Fälle 2014 auf 926 und 2015 auf 1.029 Taten. 2016 waren es 1.116 und 2017 insgesamt 1.194 Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, die mit dem Tatmittel Messer begangen wurden. Beuth: „Auch, wenn bei diesen Taten die Aufklärungsquote mit durchschnittlich über 90 Prozent besonders hoch liegt, müssen wir alles daransetzen, damit es erst gar nicht zu solchen Taten kommen kann, bei denen ein Messer im Spiel ist. Gezielte Kontrollen in ausgewiesenen Waffenverbotszonen und damit die Verbannung von Messern und sonstigen gefährlichen Stichwaffen aus dem öffentlichen Raum, können dazu einen wichtigen Beitrag leisten.“

Konsequent im Kampf gegen Waffen in Händen von Extremisten

Beuth rief eindringlich dazu auf, Extremisten konsequent Waffen zu entziehen und der diesbezüglichen hessischen Gesetzesinitiative zur Verschärfung des Waffenrechts im Deutschen Bundesrat zu folgen. „Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten. Wer Hass-Parolen skandierend oder mit brutaler Gewalt auf die Abschaffung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinwirken will, darf keinen legalen Zugang zu Waffen haben. Uns allen muss daran gelegen sein, die Tatmittel von Extremisten weitest möglich einzuschränken. Denn jeder Extremist mit einer Waffe in der Hand stellt eine Gefahr dar. Diese Gefahr können wir mit der hessischen Gesetzesinitiative wirksam eindämmen. Wir entziehen Extremisten damit konsequent ihre Waffen.“ (red)