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Mehr Hilfe zum Lebensunterhalt

Schwalm-Eder / Wiesbaden. Ende 2017 bezogen in Hessen 30.481 Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamts waren dies knapp 4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

Gemeinschaftseinkommen vor Sozialhilfe

Sozialhilfe wird für so genannte Bedarfsgemeinschaften gewährt. Dabei werden die Einkommen aller Personen berücksichtigt, mit denen die Antragstellerin oder der Antragsteller in Gemeinschaft lebt. Knapp 67 Prozent der Bedarfsgemeinschaft lebten in Einrichtungen wie Wohn- oder Pflegeheimen. Gut 33 Prozent der Bedarfsgemeinschaften lebten außerhalb von Einrichtungen – überwiegend in Einpersonenhaushalten.

Der durchschnittliche Bruttobedarf für alle Empfängerinnen und Empfänger lag bei 523 Euro. Die durchschnittlichen Bruttobedarfe von Leistungsberechtigten waren außerhalb von Einrichtungen bedeutend höher als innerhalb von Einrichtungen.

Dicke Batzen: Heizung und Miete

Der monatliche Bruttobedarf der Bedarfsgemeinschaften außerhalb von Einrichtungen betrug durchschnittlich 853 Euro (2016: 835 Euro). Davon entfielen 359 Euro oder 42 Prozent auf Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. 257 Euro oder 30 Prozent (2016: 257 Euro) des Bruttobedarfs wurden durch ein angerechnetes Einkommen gedeckt. Nach der Anrechnung dieses Einkommens verblieb ein monatlicher Nettobedarf von durchschnittlich 597 Euro (2016: 580 Euro).

Der Bruttobedarf der Bedarfsgemeinschaften in Einrichtungen lag durchschnittlich bei 359 Euro (2016: 407 Euro). Das angerechnete Einkommen dieser Bedarfsgemeinschaften betrug im Mittel 100 Euro (2016: 101 Euro), sodass ein Nettobedarf von durchschnittlich 259 Euro (2016: 306 Euro) ausgezahlt wurde. (red)