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FWG: Straßenbeitrag zu den Akten!

Melsungen. Das Hessische Kommunalabgabengesetz (KAG) verpflichtete ab dem Jahr 2013 die Städte und Gemeinden in Hessen eine Satzung zur Erhebung von Straßenbeiträgen zu erlassen. Für den Ausbau der Straßen einer Kommune mussten seit dieser Zeit Haus-u. Grundbesitzer generell bei einer grundhaften Erneuerung von Straßen ihren Beitrag leisten. In Melsungen teilen sich die Grundeigentümer und die Stadt die Kosten je zur Hälfte.

Verzicht auf die Satzung ist möglich

Im Frühjahr 2018 hat der Hessische Landtag mit Stimmen der Regierungsfraktionen den Weg zur Aufhebung von Straßenbeitragssatzungen freigemacht. Somit ist ab dem 07. Juni 2018 die Gesetzesänderung in Kraft getreten und die Zwangsmaßnahme aufgehoben. Die FWG-Fraktion im Stadtparlament vertritt die Auffassung, dass in Melsungen zukünftig auf die derzeit gültige Straßenbeitragssatzung verzichtet werden kann. In den letzten Jahren wurden in der Stadt und den Stadtteilen fast alle Straßen und Kanäle vollständig erneuert, so dass es bei der guten Finanzlage der Stadt durchaus zumutbar ist, die Straßenbeitragssatzung zu den Akten zu legen.

15.000 – 20.000 Euro für Grundstücke normaler Größe

Die FWG-Stadtverordneten Stefan Witzel und Klaus Bärthel weisen darauf hin, dass zu zahlende Beiträge von 15.000 – 20.000 € für ein Grundstück normaler Größe als Regelbeträge zu nennen sind. Da in den Ortsteilen aber auch durchaus größere Grundstücke im Besitz der Anwohner sind, sind hier gesichert auch wesentlich höhere Kosten auf die Menschen zugekommen. Da dieser Umstand Familien auch in finanzielle Schieflagen gebracht hat, ist dies nicht mehr zu akzeptieren.

Ein Anlieger zahlt, aber alle nutzen die Straße

Stadtverordneter Dr. Berthold Alter weist in diesem Zusammenhang deutlich auf die Ungerechtigkeit der Forderungen allein an die Grundstücksbesitzer hin, denn die Straßen und Wege werden schließlich von der Allgemeinheit genutzt und beansprucht. FWG-Stadtrat Martin Gille deutet an, dass in anderen Bundesländern wie beispielsweise Bayern, die Landeskasse den Grundbesitzeranteil trägt. Das Land Hessen konnte sich zu diesem Schritt nicht entschließen, obwohl die Oppositionsfraktionen, allen voran die SPD-Landtagsfraktion, diesen Weg ausdrücklich anerkannten und die Landesregierung aufforderten, generell die Kosten für die erforderlichen Straßenerneuerungen zu übernehmen und den Städten und Gemeinden dafür Zuschüsse zur Verfügung stellen sollten.

FWG beantragt Aufhebung der Satzung

Der Vorsitzende des FWG-Stadtverbandes, Klaus D. Lehmann hat die Fraktion gebeten, für die nächste Stadtverordnetenversammlung einen Antrag einzubringen, die Straßenbeitragssatzung der Stadt Melsungen aufzuheben. Diesem Wunsch will die FWG entsprechen.

(red)



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