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Sozialabbau: Verlust von Kindergeld droht!

Direktkandidat Jörg Warlich (GRÜNE). Foto: nh

Direktkandidat Jörg Warlich (GRÜNE). Foto: nh

Schwalm-Eder. Direktkandidat Jörg Warlich (GRÜNE) ist von Beruf Steuerberater und weist auf folgende Regelung hin: „Das Kindergeld wird im Einkommensteuerbescheid gegengerecht, wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist. Das geschieht auch dann, wenn kein Kindergeld beantragt wurde. Kindergeld gibt es grundsätzlich für Kinder bis zum Alter von 25 Jahren, wenn sie noch in Ausbildung sind.“ 

Aus 4 mach 1/2 zum Nachteil der Familien

Das Kindergeld konnte bis zum 31.12.2017 maximal bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden! Direktkandidat Jörg Warlich (GRÜNE): „Diese soziale Regelung wurde still und heimlich von der großen Koalition aus CDU/SPD ab 1. Januar 2018 gestrichen. Seit 1. Januar 2018 kann nur maximal für 6 Monate Kindergeld rückwirkend beantragt werden.“

Diese Regelung sei familienfeindlich und treffe in der Regel ärmere Familien, die durch diese bürokratische Hindernisse den Kindergeldanspruch verlieren könnten. Kreistagsabgeordneter Jörg Warlich ist Direktkandidat von BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN (Wahlkreis 7) und fordert die bisher geltende Regelung von vier Jahren wieder einzuführen.

(red)



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