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Landkreis verbietet Wasserentnahme

Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann. Foto: nh

Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann. Foto: nh

Schwalm-Eder. Ab sofort ist keine Wasserentnahme mehr aus Gewässern im Schwalm-Eder-Kreis erlaubt. Dies hat mit sofortiger Wirkung die Untere Wasserbehörde in der Kreisverwaltung verfügt. Sie bezieht sich auf oberirdische Gewässer, also Bäche, Flüsse und Seen. Die Anordnung gilt bis auf weiteres. „Wir gehen auch weiterhin davon aus, dass keine flächendeckenden Regenfälle einsetzen, die zu einer Entlastung in den oberirdischen Gewässern führen könnte“, so Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann, der die Verfügung zum Verbot der Wasserentnahme veranlasst hat.

Bereits ausgesprochene Genehmigungen sind ab sofort ungültig!

Die Pegel der Gewässer im Schwalm-Eder-Kreis sinken, sodass zum Schutz der Natur und der Tiere reagiert werden muss. Bei weiterhin sinkenden Pegelständen verschlechtern sich die Lebensbedingungen für Fische und weitere Organismen erheblich. Das soll mit dem Entnahmeverbot vermieden werden. Jürgen Kaufmann rät dringend sich an das Verbot zu halten, schließlich sind wir alle dafür verantwortlich, dass Natur und Tiere geschützt werden. Das Verbot greift auch bei zuvor ausgesprochenen Genehmigungen zur Wasserentnahme, die damit ausgesetzt ist. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Strafen bis zu 50.000 EUR.

Fulda ist Gewässer 1. Ordnung

Ausgenommen vom Verbot ist die Fulda. Sie ist vom Gesetzgeber als Gewässer 1. Ordnung eingestuft, womit für Jedermann die Erlaubnis besteht Wasser von bis zu 10 Liter pro Sekunde zu entnehmen. Die Gesamtmenge ist allerdings im Jahr auf 1.000m³ beschränkt. Daran müssen sich auch an der Fulda liegende Sportvereine halten. Ob in naher Zukunft auch die Entnahme aus der Fulda weiter eingeschränkt wird, entscheiden Untere- und Obere Wasserbehörde gemeinsam, in enger Abstimmung.

(red)




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