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Sandstraße wird Promenade

Übersichtsplan zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Sandstraße“. Skizze: nh

Übersichtsplan zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Sandstraße“. Skizze: nh

Melsungen. Eine Amtliche Bekanntmachung zur Bauleitplanung hat der Magistrat der Stadt Melsungen veröffentlicht. Darin geht es um den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Sandstraße“, Stadtteil Melsungen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 a BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB. 

Die Amtliche Bekanntmachungen gibt es hier zum Download:

Offenlegung gem. § 3 (2) BauGB 2018-08-13

Zur öffentlichen Einsichtnahme gilt folgende Regelung:

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Sandstraße“, Stadt Melsungen, mit Begründung in der Zeit vom 27.08.2018 bis einschließlich 29.09.2018 bei der Stadtverwaltung der Stadt Melsungen, Stadtbauamt, Schwarzenberger Weg 93, Zimmer 20, innerhalb der allgemeinen Dienststunden: (montags, dienstags und mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Information via Homepage

Darüber hinaus werden gem. § 4a Abs.4 BauGB die Entwurfsunterlagen während des Auslegungszeitraumes auf der Homepage der Stadt Melsungen, www.melsungen.de, veröffentlicht. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail an die Adresse christa.thein@melsungen.de gerichtet werden.

Beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung

Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Sandstraße“, Stadt Melsungen, wird nach § 13a Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

(red)