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„Schule des Respekts“ diszipliniert Straftäter

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann gemeinsam mit Spitzen-Judoka Christina Faber (Judo Club Wiesbaden 1922 e.V.) und Judo-Weltmeister Alexander Wieczerzak. Foto: © Sabrina Feige

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann gemeinsam mit Spitzen-Judoka Christina Faber (Judo Club Wiesbaden 1922 e.V.) und Judo-Weltmeister Alexander Wieczerzak. Foto: © Sabrina Feige

Schwalm-Eder / Wiesbaden. Im Kampf gegen Jugendkriminalität geht Hessen viele unterschiedliche Wege. Warnschussarrest, Häuser des Jugendrechts oder Teen Court sind einige Stichworte. Ein neues Projekt ist die „Schule des Respekts“. Das zunächst in Frankfurt am Main als Pilotprojekt gestartete Vorhaben zielt darauf, jungen Straftätern in Form einer erzieherischen Maßnahme aufzugeben, sich unter professioneller Anleitung mit dem Thema Ehre und Respekt auseinanderzusetzen.

Erzieherische Maßnahme für auffällige Jugendliche

Dazu haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins für Kinder- und Jugendhilfe Frankfurt am Main e.V., der Staatsanwaltschaft im Haus des Jugendrechts Frankfurt am Main-Höchst und des Hessischen Ministeriums der Justiz ein Konzept für einen sozialen Trainingskurs „Schule des Respekts“ entwickelt. Dieser richtet sich als Diversionsauflage („Erzieherische Maßnahme“) im Jugendstrafverfahren insbesondere an Jugendliche und Heranwachsende, die durch Gewalt- und Ehrverletzungsdelikte oder Straftaten gegen die persönliche Freiheit im Zusammenhang mit einem fragwürdigen Ehrbegriff aufgefallen sind.

Fragwürdiger Ehrbegriff ohne Respekt für andere

„Alle unsere Anstrengungen haben das gleiche Ziel: Kriminelle Karrieren gar nicht erst entstehen zu lassen. Es ist deshalb wichtig, ein besonders wirksames Zeichen gleich am Beginn einer kriminellen Entwicklung zu setzen“, so Eva Kühne-Hörmann, die fortfuhr: „Insbesondere die Häuser des Jugendrechts helfen uns bei der Auswahl entsprechender Fälle. Für viele Jugendliche spielen Ehre und Respekt eine große Rolle. Dennoch haben viele Straftaten mit einem Mangel an Respekt gegenüber den Rechtsgütern der anderen zu tun. Wir haben deshalb dieses spezielle Programm aufgelegt, um Jugendlichen zu zeigen, was Respekt im Alltag meint. Wir schicken sie also zurück auf die Schulbank des Respekts.“

„Sport und Respekt gehören zusammen. Deshalb unterstütze ich gern das Projekt ‚Schule des Respekts‘. Es geht darum, Regeln einzuhalten und zu trainieren – ob es die Achtung vor der Ehre, des Eigentums oder der Gesundheit des anderen ist. Gesetze sind im Grunde nichts anderes als ausformulierte Regeln des Respekts. Wenn die jungen Menschen Straftaten begehen, wollen wir dazu beitragen, sie schnell wieder auf die richtige Bahn zu bringen“, so der Judo-Weltmeister Alexander Wieczerzak am Rande der Vorstellung.

Begegnungen mit Anstand und auf Augenhöhe

„Im Rahmen des Programms werden die jungen Straftäter mit dem eigenen Rollenverständnis konfrontiert. Es geht darum, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich aktiv einbringen und nicht bloß irgendwo ihre Stunden absitzen. Bei der Umsetzung des Programmes bauen wir auf die Unterstützung zahlreicher Vereine und Kommunen. Denn Jugendkriminalität kann nicht ohne Einbeziehung des Lebensalltags der Jugendlichen bekämpft werden. Wir danken deshalb nicht nur dem Verein für Kinder- und Jugendhilfe Frankfurt am Main e.V., sondern auch der Stadt Frankfurt am Main für die tatkräftige Unterstützung der ersten Kurse Anfang diesen Jahres“, so Eva Kühne-Hörmann.

„Die Schule des Respekts“ ist ein hervorragendes Projekt, in dem Jugendliche lernen können, auf Augenhöhe, mit wechselseitiger Wertschätzung und Anstand, miteinander umzugehen“, so der Vorstandsvorsitzende der Stiftung Sporthilfe Hessen und Vizepräsident des Landessportbundes Hessen, Herr Prof. Dr. Heinz Zielinski.

Zusatzinformationen

Diversionsauflagen sind Mittel der Staatsanwaltschaften, bei Ersttätern bzw. bei leichten und mittelschweren Delikten, die Eröffnung der strafrechtlichen Hauptverhandlung durch die Verhängung von erzieherischen Maßnahmen zu ersetzen. Klassische erzieherische Maßnahmen sind zum Beispiel die Heranziehung zu gemeinnütziger Arbeit oder die Weisung, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen. Diese Auflagen können aber auch nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch die Jugendgerichte, auch in Verbindung mit Jugendarrest, verhängt werden.

(red)

Prof. Dr. Heinz Zielinski (Vorstandsvorsitzender der Stiftung Sporthilfe Hessen sowie Vizepräsident des Landessportbundes Hessen), Judo-Weltmeister Alexander Wieczerzak und Spitzen-Judoka Christina Faber im Gespräch mit Justizministerin Eva Kühne-Hörmann. Foto: © Sabrina Feige

Prof. Dr. Heinz Zielinski (Vorstandsvorsitzender der Stiftung Sporthilfe Hessen sowie Vizepräsident des Landessportbundes Hessen), Judo-Weltmeister Alexander Wieczerzak und Spitzen-Judoka Christina Faber im Gespräch mit Justizministerin Eva Kühne-Hörmann. Foto: © Sabrina Feige

 



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