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Land fördert Bau von sozialen Mietwohnungen

Schwalm-Eder. Das Land Hessen fördert die Modernisierung und den Neubau von Mietwohnungsgebäuden. Bis 2020 stehen insgesamt 1,7 Milliarden Euro an Fördermitteln bereit. Damit können 20.000 Wohnungen für 60.000 Menschen gebaut werden. Mit der neuen Richtlinie haben sich außerdem die Förderkonditionen deutlich verbessert und setzen damit einen Anreiz, mehr sozialen Wohnraum zu schaffen.

Zuschuss bis 25% der Darlehenshöhe

Das landesweite Angebot zur Mietwohnraumförderung wurde überarbeitet und die Bedingungen für Wohnungsunternehmen und private Investoren optimiert. Neu ist die Möglichkeit zwischen einer Bindung von 20 oder 25 Jahren zu wählen, bisher war nur eine Bindung von maximal 20 Jahren möglich. Auch die nicht zurückzuzahlenden Zuschüsse für Investoren wurden angehoben: Bei 20 Jahren Bindung gewährt das Land einen Zuschuss von 20 Prozent des Förderdarlehens, doppelt so viel wie vorher. Bei 25 Jahren Bindung beträgt der Zuschuss sogar 25 Prozent der Darlehenshöhe.

Deutlich angehoben wurden auch die gewährten Förderpauschalen: Es werden zinsgünstige Darlehen zum Beispiel für den Mietwohnungsneubau für geringe Einkommen bis zu 1.800 Euro pro Quadratmeter anstelle von bisher 1.600 Euro bereitgestellt.

Neu ist auch, dass private Einzelinvestoren im Rahmen von Bauträgerprojekten gefördert werden. Das heißt, dass auch einzelne Wohnungen in Wohnhäusern, in denen mindestens vier Wohneinheiten entstehen förderfähig sind.

Anmeldung über Kommunen bis zum 15. September

Anmeldungen von Modernisierungsvorhaben oder Neubauten können über die Kommunen eingereicht werden, in deren Zuständigkeitsgebiet sich das Objekt befindet. Die Frist zur Vorlage der Anmeldungen endet am 15. September 2018.
Nähere Informationen erteilt der Fachbereich Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises unter Tel.: 05681 / 775-476.

(red)



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