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52-Jährige sitzt Gewinnversprechen auf

Symbolfoto: Stefan Pfeil

Symbolfoto: Stefan Pfeil

Schwalm-Eder. Insgesamt 3.140 Euro bezahlte eine 52-jährige Frau aus dem Schwalm-Eder-Kreis um an einen angeblichen Gewinn in Höhe von 146.000 Euro zu kommen. Ein aufmerksamer Bankmitarbeiter verhinderte eine weitere Zahlung. Die 52-Jährige hatte vor einer Woche einen Anruf erhalten, indem ihr mitgeteilt wurde, dass sie 146.000 Euro gewonnen habe.

Hoffnung auf den großen Gewinn

Um an das Geld zu gelangen müsse sie jedoch vorher zwei Amazongutscheine zu je 100 Euro kaufen und die Gutscheinnummer dem Anrufer mitteilen. Weiterhin seien zusätzlich 2.940 Euro Transfergebühren per Ria-Payment in die Ukraine zu überweisen.

In der Hoffnung auf den großen Gewinn kam die 52-Jährige den Forderungen nach. Als sie dann eine weitere Forderung bei ihrer Bank überweisen wollte, wurde sie von einem aufmerksamen Bankmitarbeiter darauf hingewiesen, dass sie vermutlich einem Betrug aufgesessen sei. Eine weitere Zahlung wurde hierdurch verhindert.

Betrugsversuche im Schwalm-Eder-Kreis häufen sich

In den letzten Tagen gab es mehrere solcher Anrufe im Schwalm-Eder-Kreis, die angerufenen Personen haben die Betrugsmasche jedoch schnell erkannt und die Gespräche beendet bzw. nicht zurückgerufen. Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden.

Die Methode ist immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel „Gebühren“ zu bezahlen, kostenpflichtige Telefonnummern anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird.

Präventionstipps der Polizei:
-> Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
-> Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen
gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900…, 0180…, 0137…).
-> Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
-> Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
-> Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
-> Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
-> Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung
anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der
Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
-> Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.
-> Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
-> Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.
-> Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.

(ots | red)



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