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Drei Städte bekommen Freiwilligen Polizeidienst

Verwaltungsjurist und hessischer Staatssekretär Werner Koch. Foto: HMdIS

Verwaltungsjurist und hessischer Staatssekretär Werner Koch. Foto: HMdIS

Schwalm-Eder. Die Verträge zur Einführung des Freiwilligen Polizeidienstes in den nordhessischen Städten Bad Wildungen, Fritzlar und Gudensberg werden kommenden Montag im Bad Wildunger Rathaus unterzeichnet. 

Mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger

Staatssekretär Werner Koch spricht bei der Vertragsunterzeichnung ein Grußwort. Neben den Bürgermeistern der Städte Bad Wildungen, Fritzlar und Gudensberg nehmen auch Vertreter des Landespolizeipräsidiums und der Polizeivizepräsident des Polizeipräsidiums Nordhessen, Eberhard Möller, teil.

Mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, Unterstützung der Vollzugspolizei und aktives Eintreten der Bevölkerung gegen Kriminalität sind die Kernpunkte, die das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mit dem Modellprojekt „Freiwilliger Polizeidienst“ verbindet. Der Freiwillige Polizeidienst dient dem Ziel, insbesondere durch das
• Zeigen von Präsenz,
• Beobachten und Melden von Wahrnehmungen betreffend die öffentliche Sicherheit und Ordnung und
• vorbeugende Gespräch mit dem Bürger, die objektive und subjektive Sicherheitslage im Bereich der Städte und Gemeinden weiter zu verbessern.

Sach- und Personendurchsuchungen sind tabu

Hauptsächlich in öffentlichen Anlagen, in Wohngebieten und in Fußgängerzonen werden die ehrenamtlichen Polizeihelfer auf Streife gehen. Für diesen Dienst werden ihnen die erforderlichen Befugnisse übertragen. Sie umfassen neben den Selbsthilferechten Befugnisse aus dem Bereich der Gefahrenabwehr, verdächtige oder auffällige Personen zu befragen, Personalien festzustellen oder beispielsweise einen vorübergehenden Platzverweis zu erteilen. Jedoch wird es ihnen nicht gestattet, in die persönliche Freiheit einzugreifen oder Personen / Sachen zu durchsuchen. Für ihren Eigenschutz werden die unbewaffneten Freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer mit Pfefferspray ausgerüstet. Darüber hinaus verfügen sie über Mobiltelefone.

Zu erkennen sind die Freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer an ihrer Uniform, dem Wappen des Landes Hessen und dem Aufdruck „Freiwilliger Polizeidienst“.

(red)

Quellen:
HMdIS
presseportal.de