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GL beantragt Abschaffung der STRABs

Lothar Kothe. Foto: nh

Lothar Kothe. Foto: nh

Malsfeld. Die Gemeinschaftsliste (GL) Hochland-Fuldatal hat für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (STRABs) beantragt. Hierzu soll der Gemeindevorstand beauftragt werden einen Beschlussentwurf vorzulegen, der eine grundsätzliche Abschaffung von Straßenbeiträgen in der Gemeinde Malsfeld zum 1.1.2019 beinhaltet.

Land soll Kommunen mit Geld ausstatten

Dabei sind jedoch Regelungen für eine Beteiligung des Zweckverbandes für Straßen innerhalb des Gewerbegebietes zu berücksichtigen. Die Gemeindevertretung soll in diesem Zusammenhang das Land Hessen auffordern den Kommunen ausreichende Finanzmittel für die Erhaltung und Sanierung von Straßen zur Verfügung zu stellen, so die Forderung der Gemeinschaftsliste weiter.

GL-Fraktionsvorsitzender Lothar Kothe begründete diesen Antrag auch damit, dass der Hessische Landtag im Mai 2018 ein Gesetz zur Aufhebung des Erhebungszwangs von Straßenbeiträgen beschlossen hat. Danach obliegt es den Kommunen selbst zu entscheiden ob Straßenbeiträge erhoben werden. Leider werden für diese Zwecke aber bisher keine zusätzlichen Landesmittel den Kommunen bereitgestellt, betonte Kothe. Dies müsse zukünftig erfolgen.

Was hat Grundstücksfläche mit der Straßen-Abnutzung zu tun?

Die zurzeit gültige Fassung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge in Malsfeld wurde im Jahr 2015 vor der dem Hintergrund der damals gültigen Rechtslage durch die Gemeindevertretung beschlossen. In Ihrer Anwendung führt sie aber immer wieder zu einer ungerechten Gebührenfestsetzung einzelner Grundstückeigentümer. Die Berechnungsparameter stehen häufig in keinem schlüssigen Zusammenhang für die Nutzung der jeweiligen Straßen. So ergibt sich etwa aus dem Bewertungsfaktor „Grundstücksfläche“ keinerlei Anhaltspunkt für die Nutzung / Abnutzung einer Straße.

Straßen werden nicht nur von Anliegern genutzt

Da die im Eigentum der Gemeinde befindlichen Straßen nicht nur von den angrenzenden Grundstückseigentümern, sondern von allen Verkehrsteilnehmern genutzt werden, ist die GL-Fraktion für die Abschaffung dieser ungeliebten Abgaben. Eine Ungleichbehandlung von Grundstückseigentümern der versch. Ortsteile bestehen auch dadurch, dass der durchschnittliche Qualitätszustand der Straßen in den einzelnen Ortsteilen deutliche Unterschiede aufweist.

(red)



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