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Feststellung der Unanfechtbarkeit

Melsungen. In einer Amtlichen Bekanntmachung wendet sich Bürgermeister Markus Boucsein an die Bürgerinnen und Bürger. Einleitend heißt es darin: <<In der vereinfachten Umlegung in der Gemarkung Obermelsungen, Flur 2, Ver-fahrensgebiet „Am Kesselbach“ wird nach § 83 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der zurzeit gültigen Fassung bekannt gemacht, dass der Beschluss der vereinfachten Umlegung vom 23. Mai 2018 am 22. August 2018 unanfechtbar geworden ist.>> Der Text im Wortlauf kann hier eingesehen werden: Amtliche Bekanntmachung Feststellung Unanfechtbarkeit

(red)