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DSGVO: Datenschutz im Verein

Ca. 150 Vereinsvertreter / innen verfolgten den Vortrag über die DSGVO von Dr. Frank Weller. Foto: nh

Ca. 150 Vereinsvertreter / innen verfolgten den Vortrag über die DSGVO von Dr. Frank Weller. Foto: nh

Fritzlar. Als Fachmann für die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO), die seit Mai auch etlichen Vereinen Kopfzerbrechen bereitet, referierte kürzlich Dr. Frank Weller vor rund 150 Vereinsvertreter/innen aus dem Sportkreis Schwalm-Eder. Dr. Weller ist Vorsitzender des Landesausschusses Recht, Steuern, Versicherungen im Landessportbund Hessen (lsbh) und hat einen seiner Schwerpunkte dem Datenschutz gewidmet. 

Schwer, allen Anforderungen gerecht zu werden

Es gelang ihm, einen doch recht schwierigen Stoff mit praktischen Beispielen den Zuhörerinnen und Zuhörern nahe zu bringen. Ausgehend von allgemeinen Informationen bis hin zur Umsetzung der DSGVO in den Vereinen machte der Referent deutlich, dass es schon eines versierten Datenschutzbeauftragten im Verein bedarf, um allen Anforderungen gerecht zu werden.

Veranstalter Joachim Bauer (li.) und Sportkreis-Vorsitzender Ulrich Manthei (re.) dankten dem Referenten Dr. Frank Weller (Mi.) für seinen informativen Vortrag. Foto: nh

Veranstalter Joachim Bauer (li.) und Sportkreis-Vorsitzender Ulrich Manthei (re.) dankten dem Referenten Dr. Frank Weller (Mi.) für seinen informativen Vortrag. Foto: nh

Übermittlung an Dritte

So informierte Dr. Weller für die Vereinsbereiche von der Mitgliederverwaltung über Bildrechte bei Veranstaltungen bis hin zur Frage der Datenverwendung. Dr. Weller machte den Unterschied zwischen „Interner Vereinsverwaltung“ und der „Übermittlung an Dritte“ deutlich. Auch ging er der Frage nach, wann eine Datenübermittlung an Dritte (z. B. Fotos im Internet) möglich ist, und erläuterte, dass dies z. B. erlaubt ist, soweit sie im Zusammenhang mit öffentlichen Vereinsveranstaltungen für die Außendarstellung und die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins gebraucht wird.

Dr. Wellers Präsentation zum Download

Ein weiterer Teil seiner Ausführungen stellte den Datenschutzbeauftragten in den Mittelpunkt. Hier verwies der Referent besonders auf die Tatsache, dass dieser kein Mitglied des Vereinsvorstandes sein darf.

Dr. Wellers Powerpointpräsentation kann auf der Homepage des Sportkreises Schwalm-Eder heruntergeladen werden: http://sportkreis-schwalm-eder.de/presse (red)