Geld für Ladestationen von E-Autos
Schwalm-Eder. Im Interesse einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Mobilität und der nur begrenzt verfügbaren fossilen Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes hat sich der Schwalm-Eder-Kreis zum Ziel gesetzt, den Ausbau der E-Mobilität im Landkreis zu fördern.
Kreiseigenes Förderprogramm
Nach dem Inkrafttreten der Richtlinie vom 01.09.2018 wird für die Anschaffung und Installation von Wandladestationen zum Laden von Elektrofahrzeugen für jedes installierte Gerät ein Zuschuss von 200 Euro gewährt. Zur Abwicklung des Förderprogramms stehen aus kreiseigenen Mitteln 20.000 Euro zur Verfügung.
Grundlegende Förderbedingungen
„Wir freuen uns, dass wir mit diesem Programm die Bürgerinnen und Bürger motivieren, Investitionen für den Klimaschutz zu tätigen“, sagt der Kreisbeigeordnete und ehrenamtliche Dezernent für Energie und Klimaschutz, Helmut Mutschler. Folgende Kriterien seien bei der Beantragung zu beachten: Der Kauf und die Installation muss bei einem im Schwalm-Eder-Kreis ansässigen Elektrofachbetrieb erfolgen oder im Rahmen des Neukaufs eines Elektrofahrzeugs bei einem im Schwalm-Eder-Kreis ansässigen Autohändler getätigt werden. Zu beachten ist, dass die Installation ebenfalls durch einen kreisangehörigen Elektrofachbetrieb erfolgen muss. Weitere Hinweise zu den Förderbedingungen sind der Richtlinie zu entnehmen.
Antragsunterlagen online oder per Telefon
Antragsunterlagen sowie die Richtlinie zur Förderung können auf der Startseite der Internetpräsenz des Schwalm-Eder-Kreises, www.schwalm-eder-kreis.de und unter www.klimaschutz-schwalm-eder.de heruntergeladen oder bei der Kreisverwaltung, Dezernat Energie und Klimaschutz unter Tel. 05681/775 438 angefordert werden.
(red)