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Trinkwasser – EU folgt hessichen Hinweisen

Der Zugang zu sauberem, bezahlbarem Trinkwasser ist nun innerhalb der EU geregelt, sagt EU-Staatssekretär Mark Weinmeister. Foto: Schmidtkunz

Der Zugang zu sauberem, bezahlbarem Trinkwasser ist nun innerhalb der EU geregelt, sagt EU-Staatssekretär Mark Weinmeister. Foto: Schmidtkunz

Schwalm-Eder / Brüssel. Europastaatssekretär Mark Weinmeister: Unsere Hartnäckigkeit im Ausschuss der Regionen hat sich gelohnt. Auch in Zukunft gelten in Hessen die bisherigen hohen Standards. 

EP folgt hessischen Vorschlägen

Das Europäische Parlament (EP) hat in dieser Woche seinen Bericht zur Überarbeitung der Trinkwasser-Richtlinie im Plenum verabschiedet. Es ist dabei auch hessischen Vorschlägen gefolgt, die Europastaatssekretär Mark Weinmeister im Mai 2018 im Ausschuss vorgestellt hatte. Sie waren dort verabschiedet worden und danach dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament im Gesetzgebungsprozess vorgelegt worden.

Mark Weinmeister. Foto: nh

Mark Weinmeister. Foto: nh

Novellierung der Trinkwasser-Richtlinie

„Ich freue mich, dass das EP in seinem Bericht zur Novellierung der Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 2015 Aussagen aus meiner Stellungnahme übernommen hat“, sagte Staatssekretär Mark Weinmeister. Dazu zählen die Einführung eines ganzheitlichen risikobasierten Ansatzes beispielsweise die Beachtung der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu den Parametern sowie beim Kontakt von Bauprodukten mit Trinkwasser oder zum Prinzip, dass es nur eine Mindestqualität beim Trinkwasser geben sollte, wobei lokale Begebenheiten in Erwägung gezogen werden. So fügt das EP dem Vorschlag der Kommission hinzu, dass die Mitgliedstaaten für eine eindeutige und ausgewogene Aufteilung der Zuständigkeiten bei der Anwendung des risikobasierten Ansatzes entsprechend ihren nationalen institutionellen Rahmen und Rechtsrahmen sorgen sollten.

Zugang zu einwandfreiem, bezahlbarem Wasser

„Auch nach der Verabschiedung des Berichts im Europäischen Parlament müssen Wasserversorger und Gesundheitsämter in Hessen Regelungen umsetzen, die mindestens das bisherige Gesundheitsschutzniveau für die hessische Bevölkerung beibehalten. Das ist ein wichtiger Erfolg für uns”, sagte der Staatssekretär weiter.

Darüber hinaus soll die neue Richtlinie beim Gebrauch von Wasser die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen als Folge aus Verunreinigungen schützen. Zusätzlich werden die Ziele verfolgt, einen allgemeinen und gerechten Zugang zu einwandfreiem und bezahlbarem Trinkwasser für alle Menschen zu erreichen und dazu beizutragen, dass sich die Verwendung von Plastikflaschen verringert und das Verbrauchervertrauen in Trinkwasser erhöht.

(red)