Geld vom Kreis für sozialen Wohnraum
Schwalm-Eder. Die verstärkte Nachfrage nach der Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum hat dazu geführt, dass weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden – dies teilte Landrat Winfried Becker mit.
Zuschüsse sollen Behinderten zugute kommen
Förderfähig sind im Rahmen dieses Programmes bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück, die dazu dienen, den vorhanden Wohnraum behindertengerecht zu gestalten. Das Programm dient der Unterstützung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und geringen finanziellen Mitteln. Auch Familien mit behinderten Kindern gelten als vorrangige Zielgruppe.
Da es sich um eine soziale Wohnraumförderung mit beschränktem Mittelkontingent handelt, wird eine Priorisierung aufgrund des Behinderungsgrades sowie der sozialen Dringlichkeit erfolgen. Das Mittelkontingent steht bis 30.04.2019 zur Verfügung.
„Ich würde mich freuen, wenn in zahlreichen Fällen mit dem Kostenzuschuss das tägliche Leben von Behinderten erleichtert werden könnte“, betont Landrat Winfried Becker.
Weiteres beim Fachbereich
Für weitere Informationen können sich Interessenten direkt an den Fachbereich Wirtschaftsförderung bei der Kreisverwaltung in 34576 Homberg (Efze), Parkstraße 6, Tel.: 05681/775f-476, wenden. Weitere Informationen über den behindertengerechten Umbau von Wohneigentum gibt es unter dem Link zur WIBank, der Förderbank in Hessen.
(red)