- SEK-News – Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis - https://www.seknews.de -

Schlaganfallpatienten in Gefahr

Chefarzt Dr. Bernd Schade bei der Arbeit in der Schlaganfall-Einheit der Hephata-Klinik. Er befürchtet durch das BGS-Urteil katastrophale Folgen, auch für die Region. Foto: Hephata

Chefarzt Dr. Bernd Schade bei der Arbeit in der Schlaganfall-Einheit der Hephata-Klinik. Er befürchtet durch das BSG-Urteil katastrophale Folgen, auch für die Region. Foto: Hephata

Treysa. Eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes Kassel bringt die flächendeckende spezialisierte Behandlung von Schlaganfallpatienten in Gefahr. Das gilt vor allem für den ländlichen Raum. Dr. Bernd Schade, Chefarzt der Hephata-Klinik in Schwalmstadt-Treysa: „Das Urteil kann für die Region und die Hephata-Klinik katastrophale Folgen haben.“ 

Auf Sonderzulagen angewiesen

Worum geht es dabei genau? Kliniken, wie die Hephata-Klinik, die auf die Behandlung von Schlaganfall-Patienten spezialisiert sind, müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um bei den Krankenkassen eine Sonderzulage geltend machen zu können. Auf diese Sonderzulage sind die Kliniken dringend angewiesen, denn eine Schlaganfall-Abteilung muss 24 Stunden am Tag eine hohe personelle, medikamentöse und technische Ausstattung bereithalten. Zu den Kriterien gehören unter anderem die 24 Stunden-Verfügbarkeit eines Neurologen, eines Computertomographen (CT), von Physio- und Ergotherapeuten sowie Logopäden, und auch von bestimmten medikamentösen Therapien.

Transportzeit für Verlegung neu definiert

Ein weiteres Kriterium ist die Vorgabe, dass die Verlegung eines Patienten von einer regionalen Schlaganfall-Abteilung in eine übergeordnete Spezialklinik mit Neurochirurgie oder Neuroradiologie in einer Transportzeit von maximal 30 Minuten möglich sein muss. Nun hat das Bundessozialgericht diese Zeitvorgabe neu definiert: Die 30 Minuten umfassen nicht die reine Transportzeit, sondern laufen ab der Entscheidung des Arztes, dass der Patient verlegt werden muss, und enden erst mit der Übergabe des Patienten an den Neurochirurgen.

Die bisherige Regelung erfüllt die Hephata-Klinik, die über einen Hubschrauber-Landeplatz verfügt und mit der Uni-Klinik Marburg sowie dem Klinikum Kassel zusammenarbeitet. Die Hephata-Klinik ist zudem Gründungsmitglied des „Neurovaskulären Netzwerks – NeuroNetz Mitte“, an dem 14 Kliniken in Nordhessen und angrenzenden Regionen zusammenarbeiten.

Dr. Bernd Schade, Chefarzt der Hephata-Klinik. Foto: Hephata

Dr. Bernd Schade, Chefarzt der Hephata-Klinik. Foto: Hephata

BSG-Urteil blockiert kompetente Versorgung

„Uns liegt die wohnortnahe und kompetente Versorgung unserer Patienten sehr am Herzen. Das Urteil des Bundessozialgerichtes führt aber genau zum Gegenteil“, befürchtet Schade. „Die Neuauslegung der 30-Minuten-Regel ist einfach unrealistisch, vor allem auf dem Land, aber selbst in großen Städten schwer zu erfüllen. Sie bedeutet, dass nur noch große Maximalversorger Schlaganfälle behandeln können und die vielen regionalen Schlaganfall-Abteilungen vor dem Aus stehen.“

Bürokratische Spitzfindigkeiten

Ähnliche Befürchtungen haben die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe und die Deutsche Gesellschaft für Neurologie: „Wir teilen die Sorgen vieler Kliniken, weil wir nicht nur in den Ballungszentren, sondern auch im ländlichen Raum eine gute Akutversorgung benötigen“, sagt Dr. Michael Brinkmeier, Vorstandvorsitzender der Deutschen Schlaganfall-Hilfe. „Nicht nachvollziehbar ist für uns, warum ein bewährtes und erfolgreiches System jetzt durch bürokratische Spitzfindigkeiten in Frage gestellt werden soll. Damit kann eine Entwicklung in Gang gesetzt werden, die zur ernsthaften Gefährdung von Patienten führt“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Erste Krankenkasse stellt Rückforderungen

Im vergangenen Jahr wurden 260 Schlaganfall-Patienten in der Hephata-Klinik behandelt. Nicht mal fünf Prozent davon mussten in eine größere Spezialklinik verlegt werden, weil sie eine hochkomplexe Behandlung benötigten. „Das ist für die Sonderzulage aber egal. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, entfällt die Sonderzulage komplett, für alle Patienten“, so Schade. Eine Krankenkasse hat bereits Rückforderungen an die Hephata-Klinik für die Behandlung von Schlaganfall-Patienten nach der neuen 30-Minuten-Regel gestellt. Die anderen Krankenkassen haben mitgeteilt, dass Urteil zu prüfen.

Der Gehirn-Scan liefert hoch auflösende Bilder zur Schlaganfall-Befundung. Foto: Hephata

Der Gehirn-Scan liefert hoch auflösende Bilder zur Schlaganfall-Befundung. Foto: Hephata

Hohe Folgekosten für Gesellschaft und Gesundheitssystem

„Bei den meisten Patienten vergehen zwischen dem Eintreffen in unserer Klinik, der Diagnose und dem Beginn der Behandlung nicht mal 45 Minuten. Müssten diese Patienten bis nach Marburg oder Kassel fahren, vergehen schon allein für den Transport 45 Minuten. Bei einem Schlaganfall zählt aber jede Minute“, sagt Schade. „Wir haben in Deutschland einen der weltbesten Standards in der Behandlung von Schlaganfällen. Es kann doch nicht sein, dass wir das nun aufs Spiel setzen. Eine qualitativ hochwertige Behandlung muss für alle Menschen, auch im ländlichen Raum garantiert sein. Zudem sind die Folgekosten für die Gesellschaft und das Gesundheitssystem deutlich höher, wenn die Erstbehandlung nicht in einer spezialisierten Abteilung erfolgt.“

„Wir brauchen die Änderung der Änderung“

Schade hofft wie seine Kollegen bundesweit auf die Umsetzung einer Aussage von Bundes-Gesundheitsminister Jens Spahn. Laut Medienberichten wolle Spahn die Neuregelung zum Januar 2019 per Gesetz korrigieren. Schade: „Wir brauchen diese Änderung der Änderung, sonst sieht es schlecht aus.“

(me)