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Üble Prognose: Die Mini-Rente droht

Für mehr als ein Drittel der Rentner im Landkreis droht die „Stütze im Alter“ unter die Grundsicherung wegzubrechen. Symbolbild: ngg

Für mehr als ein Drittel der Rentner im Landkreis droht die „Stütze im Alter“ unter die Grundsicherung wegzubrechen. Symbolbild: ngg

Schwalm-Eder. Dem Schwalm-Eder-Kreis droht Altersarmut – in einem größeren Ausmaß als bislang angenommen. Das befürchtet die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Rund 23.000 Arbeitnehmer im Schwalm-Eder-Kreis würden – so, wie sie heute arbeiten – nur eine Rente unterhalb der staatlichen Grundsicherung bekommen. Und das, wenn sie nach immerhin 45 Berufsjahren in den Ruhestand gingen. Das sind 35 Prozent aller Beschäftigten im Kreis. 

Wissenschaftliche Auswertung

Die Schwelle für „Alters-Hartz-IV“ liegt im Schwalm-Eder-Kreis bei aktuell 716 Euro im Monat. Dabei sind insbesondere die Kosten fürs Wohnen berücksichtigt. Dies geht aus einer Renten-Analyse des Pestel-Instituts hervor. Die Wissenschaftler aus Hannover haben dabei für die Gewerkschaft NGG amtliche Statistiken ausgewertet.

Rentenabfall auf 43 Prozent

Demnach könnte die Zahl armutsgefährdeter Rentner im Schwalm-Eder-Kreis künftig noch deutlich steigen – nämlich dann, wenn die durchschnittliche Rente bis zum Jahr 2030 auf nur noch 43 Prozent des Einkommens abfallen sollte. Dann gäbe es mehr als 33.000 Menschen, die nach 45 Beitragsjahren bei einer Rente unterhalb der Grundsicherung landen, so das Pestel-Institut.

Alarmierende Zahlen

Andreas Kampmann, Geschäftsführer der NGG-Region Nord-Mittelhessen, spricht von „alarmierenden Zahlen“. Wer ein Leben lang gearbeitet habe, müsse später auch von seiner Rente leben können. „Am Ende steht hier das Vertrauen in die staatliche Altersvorsorge und damit der gesellschaftliche Zusammenhalt auf dem Spiel.“ Die Bundesregierung hat eine Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis lediglich 2025 vereinbart. „Das reicht nicht aus“, so Kampmann. Die Große Koalition müsse das Rentenniveau längerfristig stabilisieren und möglichst anheben.

„Aus Mini-Löhnen werden keine Spitzen-Renten“

Zugleich sieht die NGG die Arbeitgeber in der Pflicht. „Klar ist, dass aus Mini-Löhnen keine Spitzen-Renten werden“, betont Kampmann. Gerade in Branchen wie dem Gastgewerbe und Bäckerhandwerk müssten im Schwalm-Eder-Kreis viele Beschäftigte im Alter aufstocken. „Dabei haben Hoteliers, Gastronomen und Bäckermeister bei der Bezahlung durchaus Spielraum. Anstatt auf Aushilfen mit wenigen Wochenstunden zu setzen, sollten sie reguläre Vollzeitstellen schaffen – und zwar bezahlt nach Tarif“, so der Gewerkschafter.

Extrem magerer Rentenbescheid

Viele Beschäftigte hätten zwar das Glück, dass der Partner mehr verdiene und so die Haushaltskasse im Rentenalter aufbessere. Doch häufig sei das Geld selbst dann sehr knapp. Gerade wer nur einen Teilzeit- oder Minijob habe, müsse sich auf einen „extrem mageren Rentenbescheid“ einstellen. Frauen seien davon besonders häufig betroffen. Sogar unter Vollzeitbeschäftigten hat nach Berechnungen des Pestel-Instituts aktuell rund jeder Dritte im Schwalm-Eder-Kreis einen Rentenanspruch von weniger als 1.000 Euro monatlich – nach 40 Arbeitsjahren.

Staat muss gesetzliche Rente sichern

Eine gute tarifliche Altersvorsorge könne zwar dabei helfen, dass im Alter etwas mehr übrig bliebe. „Aber Zusatzrenten sind nicht dafür da, ein immer geringeres Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen“, so Kampmann. Sein Fazit: „Der Staat muss die gesetzliche Rente sichern. Alle Beschäftigten sind auf sie angewiesen. Und die Arbeitgeber müssen bei Löhnen, Arbeitszeiten und Zusatzvorsorge viel mehr tun, damit die Menschen ihren Lebensabend genießen können.“

(red)