Ärger um Störfallbetrieb Dr. Schumacher
Beiseförth. Wer prüft mit welcher Sorgfalt Bauanträge, die in Landkreis und Kommunen gestellt werden? Auf diese Frage reduziert sich ein Vorgang, den Bündnis90 / Die Grünen aktuell thematisieren.
Störfallbetrieb nach Seveso-III-Richtlinie
Die Pressemitteilung vom heutigen Tage im Wortlaut: „Mit Erstaunen nahm die Kreistagsfraktion die Antwort des Kreisausschusses in der letzten Kreistagssitzung in Borken zur Kenntnis, dass erst auf Nachfrage beim Regierungspräsidium Kassel bekannt wurde, dass es sich bei der Desinfektions- und Reinigungsmittel produzierenden Firma Dr. Schumacher GmbH in Beiseförth seit 2013 um einen meldepflichtigen Störfallbetrieb im Sinn der Seveso-III-Richtlinie (2012/18/EU) handelt.
»Sondergebiet Hygiene« beschlossen
Für die angestrebte Erweiterung des Betriebes, welche baurechtlich als Neubau zu bewerten ist, wurde bereits seitens der Gemeinde Malsfeld eine Umwidmung des bestehenden Flächennutzungsplanes in ein Sondergebiet Hygiene beschlossen, die untere Baubehörde des Landkreises hat bereits das Baurecht für die geplante Erweiterung erteilt. Das eigentliche Genehmigungsverfahren für die Erweiterung des Betriebes nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, welches bisher noch nicht angestoßen wurde, obliegt jedoch dem Regierungspräsidium Kassel. Hierbei ist der momentan erreichte Fortschritt der eigentlichen Baumaßnahme als äußerst kritisch zu betrachten.
Keine Konzepte gegen Störfälle
Aufgrund der in der Produktion eingesetzten Gefahrstoffe und der damit verbundenen vielfältigen Auswirkungen bei Unfällen sind vom Betreiber Schumacher nach der Störfallrichtlinie umfangreiche Vorkehrungen zur Verhütung schwerer Betriebsunfälle mit gefährlichen Stoffen und zur Begrenzung von Unfallfolgen für menschliche Gesundheit und Umwelt zu treffen. Hierzu gehören u. a. ein angemessener Abstand, regelmäßige Sicherheitsberichte und Konzepte zur Verhinderung von Störfällen.
Nach dem derzeit öffentlich bekannten Sachstand (ausliegende Gutachten) sind diese Voraussetzungen nicht gegeben. Vielmehr fehlt es an einer Prüfung von Alternativstandorten, an einer Umweltverträglichkeitsprüfung, einem geeigneten Verkehrskonzept, sowie einem aktualisierten Sicherheits- und Brandschutzkonzept.
Vorschlag: Ausbau im Gewerbegebiet Ostheim
‚Die Besorgnis der Bewohner aus Beiseförth um ihre Wohn- und Lebensqualität ist berechtigt‘, so Fraktionsvorsitzender Hermann Häusling. ‚Die Erweiterung des Betriebes sollte nicht in dem gewachsenen Ortskern erfolgen, sondern in dem Gewerbegebiet, das in Ostheim direkt vor der Türe liegt.‘
Die Kreistagsfraktion unterstützt die sachlichen Bemühungen der ›Interessensgemeinschaft zum Schutz und Erhalt unserer dörflichen Struktur und Umwelt‹, die das Bauvorhaben kritisch betrachtet und die Genehmigungsverfahren aktiv im Interesse der Bewohner und der Umwelt begleitet.
Kaum Aussicht auf Genehmigung
Des Weiteren geht die Kreistagsfraktion davon aus, dass das Bauvorhaben der Betriebserweiterung zum aktuellen Stand immissionsrechtlich kaum Aussicht auf Genehmigung haben wird. Die mit dem Störfallbetrieb verbundenen Auflagen am aktuellen Standort werden sehr hoch sein, sodass eine Verlagerung in das Gewerbegebiet mittleres Fuldatal die einzig wahre Alternative für die Erweiterung der Reinigungs- und Desinfektionsfirma darstellt. Dies würde auch dem geltenden Regionalplan Nordhessen entsprechen.“
Zum Download von Anfrage und Antwort geht es hier:
Anfrage&Antwort_Fa_Schumacher_KT_03122018
(red)