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Gewerbliche Siedlungserweiterung

Melsungen. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gibt der Magistrat der Stadt Melsungen amtlich seine Bauleitplanung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 „Auf dem Heidenwege“, Kernstadt, bekannt. Die Stadt beabsichtigt zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit einer gewerblichen Siedlungserweiterung die Aufstellung eines Bebauungsplans. 

Auslegungsfrist 31.12.2018 bis 01.02.2019

In der Zeit vom 31.12.2018 bis einschließlich 01.02.2019 wird der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bei der Stadtverwaltung der Stadt Melsungen, Stadtbauamt, Schwarzenberger Weg 93, Zimmer 20, innerhalb der allgemeinen Dienststunden: bei der Stadtverwaltung der Stadt Melsungen, Stadtbauamt, Schwarzenberger Weg 93, Zimmer 20, innerhalb der allgemeinen Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr ) die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen für die Entwicklung des betreffenden Gebiets sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen; zugleich besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Hier geht es zum pdf: Bekanntmachung frühz. Bürgerbet

(red)