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Feuerwerk – Sicherheit geht vor!

Mit F2 kategorisierte Pyrotechnik sollte nicht zu sorglos abgebrannt werden, damit aus dem schönen, bunten Feuerwerk kein Unfall resultiert. Foto: Elisha Terada | Unsplash

Mit F2 kategorisierte Pyrotechnik sollte nicht zu sorglos abgebrannt werden, damit aus dem schönen, bunten Feuerwerk kein Unfall resultiert. Foto: Elisha Terada | Unsplash

Schwalm-Eder. Feuerwerk ist immer hübsch anzusehen. Doch es birgt auch Risiken. Durch unsachgemäßen und leichtsinnigen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen kommt es am Silvestertag Jahr für Jahr zu Unfällen und Bränden. Die Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises wendet sich mit wichtigen Hinweisen an die Bevölkerung und bittet um sachgemäßen und vorsichtigen Umgang beim Gebrauch von Feuerwerkskörpern. 

Zwei Kategorien, zwei Altersstufen

Landrat Winfried Becker erläutert: Es gibt zwei unterschiedliche Kategorien von Feuerwerksartikeln. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 sind zum Beispiel Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuer-werke, Wunderkerzen und Partyknaller. Zur Kategorie F2 zählen Raketen, Batterien, Knallkörper, Sonnenräder oder China-Böller. Für den Umgang mit pyrotechnischen Produkten der Kategorie F1 gilt ein Mindestalter von zwölf, für die Kategorie F2 von 18 Jahren.

Feuerwerk der Kategorie F1 ist meist einfach zu handhaben und bietet trotzdem viel Freude. Foto: Foto: Ethan Hoover | Unsplash

Feuerwerk der Kategorie F1 ist meist einfach zu handhaben und bietet trotzdem viel Freude. Foto: Foto: Ethan Hoover | Unsplash

Besondere Regeln in Fachwerkstädten

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen in diesem Jahr nur in der Zeit vom 28. bis zum 31. Dezember verkauft und lediglich am 31. Dezember und 1. Januar, nur im Freien und dort nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen abgebrannt werden. Das bedeutet, dass Raketen oder Batterien zum Beispiel im fachwerkgeprägten Innenstadtbereich nicht abgebrannt werden dürfen. Zudem ergeht der Hinweis, dass die Benutzung von Schusswaffen außerhalb von Schießstätten erlaubnispflichtig ist.

Fröhlich und unfallfrei feiern

„Ich bin mir sicher, dass wir alle gemeinsam ein fröhliches und unbelastetes Sylvester feiern wollen und hoffe, dass die genannten Regeln zum Schutz von uns allen, besonders aber zum Schutz von Kindern und Jugendlichen eingehalten werden“, so Landrat Winfried Becker.

Abschließend verweist Landrat Becker auf die weiteren »Hinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern« auf der Homepage des Landkreises: www.schwalm-eder-kreis.de.

Landrat und Kreisverwaltung wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern im Schwalm-Eder-Kreis einen guten und verletzungsfreien Rutsch in das Jahr 2019.

(red)



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