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Schalteten die Online-Wahl scharf: Der technische Wahlvorstand (v.l.) Detelf Kümper (zugleich Vorsitzender der Wahlkommission), Walter Blum und Heidi Hornschu-Baumbach. Foto: IHK

Schalteten die Online-Wahl scharf: Der technische Wahlvorstand (v.l.) Detelf Kümper (zugleich Vorsitzender der Wahlkommission), Walter Blum und Heidi Hornschu-Baumbach. Foto: IHK

Nordhessen. Mitmachen und mitentscheiden: Regionale Unternehmen wählen seit Donnerstag, dem Stichtag des Versands der Wahlunterlagen, ihre Parlamente. Rund 86.000 regionale Unternehmen entscheiden bis zum 19. Februar, wer aus Industrie, Handel und Dienstleistungen sich für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts stark machen soll. 

Motto: #GemeinsamEntscheiden2019.

In der Vollversammlung, dem obersten Organ der IHK, sind 77 Sitze durch Direktwahl zu besetzen, in den IHK-Regionalversammlungen 150. Um diese bewerben sich 269 Unternehmensrepräsentanten aus Nordhessen und dem Altkreis Marburg. Die Amtszeit der Gewählten startet am 1. April 2019 und dauert fünf Jahre.

Ehrenamtlich engagiert, artikulieren und bündeln sie die Interessen der regionalen Wirtschaft, um sie wirksam gegenüber Politik und Öffentlichkeit zur Geltung zu bringen. Auf der Agenda stehen wichtige wirtschaftspolitische Fragen, zum Beispiel zur infrastrukturellen Anbindung sowie zur Aus- und Weiterbildung. Überdies entscheiden die Unternehmer in der Vollversammlung über die Höhe der IHK-Beiträge.

Wahl via Internet feiert Premiere

Parallel zur traditionellen Briefwahl feiert in diesem Jahr die Online-Wahl ihre Premiere. Die Wahlfrist endet am Dienstag, 19. Februar, 12:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Stimmzettel bei der IHK eingegangen beziehungsweise das Login im Online-Wahlsystem erfolgreich gewesen sein.

Dass die IHK-Wahlen demokratischen Grundsätzen entsprechen, hat das Bundesverfassungsgericht im Sommer 2017 noch einmal bekräftigt. Gerade die gesetzliche Mitgliedschaft sichert, wie das höchste deutsche Gericht festhält, dass über die IHKs „alle regional Betroffenen ihre Interessen einbringen“ und diese „fachkundig vertreten werden“.

Neutralität gewahrt

Die gesetzlich verankerte Pflichtmitgliedschaft sichere die Neutralität der IHKs und garantiere deren Unabhängigkeit. So hat jedes IHK-zugehörige Unternehmen bei den IHK-Wahlen eine Stimme – ganz gleich, ob es sich um einen internationalen Konzern, Mittelständler oder ein Start-up handelt.

Alle Informationen gibt es unter www.ihk-kassel.de/ihkwahlen2019.

(red)