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Blauzungenkrankheit – Gefahr rückt näher

Schwalm-Eder. Auf eine weitere Ausweitung des hessischen Restriktionsgebiets im Zusammenhang mit der Blauzungenkrankheit macht aktuell das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufmerksam.

Mittlerweile über die Hälfte der Fläche Hessens betroffen

Mit dem jüngsten Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz ist die Seuche wieder ein Stück näher an hessisches Landesgebiet herangerückt. Das um den Ausbruchsbetrieb einzurichtende Sperrgebiet mit einem Radius von mindestens 150 km umfasst nun mehr als die Hälfte der Fläche des Bundeslandes.

Schwalm-Eder-Kreis betroffen

Nahezu vollständig im Sperrgebiet liegen nun die Kreise in Süd- und Mittelhessen. Die einzige Ausnahme bilden wenige Gemeinden im nordöstlichen Vogelsbergkreis, die noch nicht dem Sperrgebiet angehören. In Nordhessen sind einzelne Gemeinden in den südlichen bzw. westlichen Regionen der Landkreise Waldeck-Frankenberg, Fulda und des Schwalm-Eder-Kreises von Sperrmaßnahmen betroffen.

Handel durch EU streng reglementiert

Insbesondere der Handel von Wiederkäuern, wie Rinder, Schafe und Ziegen aus dem Sperrgebiet in von Blauzungenkrankheit freie Gebiete ist durch EU-Vorgaben streng geregelt. Wiederkäuer, die nicht wirksam gegen das Virus der Blauzungenkrankheit geimpft sind, dürfen nur innerhalb des Sperrgebiets verbracht werden. Außerdem müssen alle Tierhalter im Sperrgebiet, die Wiederkäuer, wie Rinder, Schafe oder Ziegen halten, sofern dies noch nicht vorgenommen wurde, die Haltung bei der zuständigen Veterinärbehörde anmelden.

Priska Hinz, Hessische Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Foto: Hessisches Umweltministerium/ S. Feige

Priska Hinz, Hessische Ministerin für Landwirtschaft. Foto: Umweltministerium/ S. Feige

Die Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten erteilen Auskünfte über die Ausdehnung des Restriktionsgebiets, die darin geltenden Vorgaben und Ausnahmeregelungen.

Priska Hinz rät: Tiere impfen lassen

Die durch Stechmücken übertragene Tierseuche breitet sich somit auch während der kalten Jahreszeit weiter aus. Landwirtschaftsministern Priska Hinz appelliert daher insbesondere an alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter, ihre Tiere gegen BTV-8 als auch gegen das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 4 (BTV-4), das in den letzten Jahren in den Nachbarländern ebenfalls nachgewiesen wurde, impfen zu lassen, damit das Seuchengeschehen sich nicht noch stärker verbreitet.

(red)

Karte im pdf-Format: Blauzungenkrankheit Sperrgebiet Hessen Stand 21012019