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Weil der Doktor zweimal klingelt …

Kreistagsabgeordneter Martin Dippel, Nils Wagner-Praus, Marei Schoeller uns Vizelandrat Jürgen Kaufmann (v.li.). Foto: nh
Kreistagsabgeordneter Martin Dippel, Nils Wagner-Praus, Marei Schoeller uns Vizelandrat Jürgen Kaufmann (v.li.). Foto: nh

Gilserberg. Wegen einer „stark überdurchschnittlichen Zahl an Hausbesuchen“ in den Jahren 2012 bis 2014 hat die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) Regressansprüche in einem hohen fünfstelligen Bereich gegen die Gemeinschaftspraxis von Nils Wagner-Praus und Marei Schoeller geltend gemacht. Der Schwalm-Eder-Kreis unterstützt die Hochlandpraxis jetzt.

Der Arzt muss zu den Patienten nach Hause

Zustande gekommen seien die vielen Hausbesuche durch die ländliche Struktur, heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises. Die große Fläche, kleine Orte mit wenig Einwohnern und lange Wege sowie eine unzureichende ÖPNV Abdeckung wirken sich negativ auf die Kosten aus.

„In unserem ländlichen Raum sind wir darauf angewiesen, dass Hausärzte Patienten auch zuhause besuchen und behandeln, besonders ältere, immobile und bettlägerige“, sagt der Erste Kreisbeigeordnete Jürgen Kaufmann. „Die Wege zur nächsten Praxis sind oft weit und die Verkehrsanbindung teilweise sehr schwierig. Es ist ganz einfach notwendig, dass der Arzt zur Behandlung seiner Patienten nach Hause kommt.“

Rechtskräftige Rückforderungen bleiben bestehen

Die Hochlandpraxis mit den Ärzten Nils Wagner-Praus und Marei Schoeller wehrte sich gegen die Regressansprüche der KVH. Die öffentlich geführte Diskussion führte letztlich zur Anerkennung der Ungerechtigkeit im Vergleich zwischen Landarztpraxen auf der einen und Städtepraxen in Ballungszentren wie in Frankfurt auf der anderen Seite. Das führte dazu, dass mittlerweile die Abrechnung von Hausbesuchen nicht mehr Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch die KVH ist. Da die rechtskräftigen Rückforderungen an die Gilserberger Hochlandpraxis jedoch auch die Zeit vor der Neuregelung betrifft, bleiben diese weiterhin bestehen.

5.420 Euro als zehnprozentige Unterstützung

„Herr Wagner-Praus und Frau Schoeller haben durch die Diskussion um die unterschiedlichen Bedingungen zwischen Stadt und Land eine gerechtere Lösung erstritten. Daher möchten wir als Schwalm-Eder-Kreis die Hochlandpraxis bei der Rückzahlung der Regressforderung mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der Regressforderung unterstützen“, sagt Kaufmann. Schließlich habe das nun positive Auswirkungen für alle ländlichen Regionen in Hessen und stelle somit einen wichtigen Beitrag zur Gewinnung junger Hausärztinnen und Hausärzte für ländliche Regionen, so auch im Schwalm-Eder-Kreis, dar.

Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises hatte sich in einer seiner Sitzungen für diese einmalige Unterstützung ausgesprochen und zahlt nun den einmaligen Zuschuss von 5.420 Euro aus.

(red)